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Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

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Brief an die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrates Wichtige Ereignisse on·top Lagebericht<br />

128 Anhang<br />

der Kosten der Veräußerung unter dem Restbuchwert der<br />

Vermögenswerte, wird ein entsprechender Verlust sofort<br />

erfasst. Der Marktwert wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der diskontierten<br />

Einzahlungsüberschüsse des Vermögenswerts ermittelt.<br />

Der zugr<strong>und</strong>e liegende Zinssatz wird unter Berücksichtigung<br />

der Art des Vermögensgegenstands <strong>und</strong> der<br />

jeweils herrschenden Marktbedingungen festgelegt. Darüber<br />

hinaus werden vorhandene Wertgutachten <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

aktuelle Schätzungen auf Basis vorliegender Angebote<br />

herangezogen.<br />

Liquide Mittel<br />

Die liquiden Mittel enthalten Schecks, Kassen- <strong>und</strong> Bankguthaben<br />

sowie bestimmte weiterveräußerbare Wertpapiere<br />

(Available-for-Sale Securities). E.<strong>ON</strong> definiert die liquiden<br />

Mittel mit einer originären Laufzeit von weniger als drei Monaten<br />

als Zahlungsmittel.<br />

Aktienorientierte Vergütungen<br />

Die aktienorientierten Vergütungspläne werden im Konzernabschluss<br />

der E.<strong>ON</strong> AG wie von SFAS 123 „Accounting for<br />

Stock-Based Compensation” (SFAS 123) vorgeschrieben, in<br />

Verbindung mit FASB Interpretation (FIN) 28 „Accounting for<br />

Stock Appreciation Rights and Other Variable Stock Option<br />

or Award Plans“ (FIN 28) auf Basis des inneren Wertes zum<br />

Bilanzstichtag bilanziert. Die korrespondierenden Aufwendungen<br />

werden erfolgswirksam erfasst.<br />

Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden unter<br />

US-Regulierung<br />

Die Rechnungslegung der Versorgungsunternehmen Louisville<br />

<strong>Gas</strong> and Electric Company <strong>und</strong> Kentucky Utilities Company<br />

(LG&E Energy), Louisville, Kentucky/USA, die den US-Regulierungsvorschriften<br />

unterliegen, erfolgt gemäß US-GAAP nach<br />

den Bestimmungen des SFAS 71 „Accounting for the Effects<br />

of Certain Types of Regulation” (SFAS 71). Danach sind<br />

Kosten, die üblicherweise erfolgswirksam als Aufwendungen<br />

auszuweisen sind, zu aktivieren (Vermögensgegenstände<br />

unter US-Regulierung), da davon ausgegangen wird, dass<br />

diese Kosten zukünftig in Form von Tarifanpassungen an die<br />

Endk<strong>und</strong>en weitergegeben werden können. Entsprechend<br />

werden bestimmte Gutschriften nicht als Erträge erfasst,<br />

sondern als Rückstellungen passiviert (Schulden unter US-Regulierung).<br />

Die tatsächliche oder erwartete Weitergabe von<br />

Kosten <strong>und</strong> Gutschriften an Endverbraucher basiert dabei<br />

auf spezifischen Tarifentscheidungen oder Erfahrungswerten<br />

im Einzelfall.<br />

Bis auf wenige Ausnahmen erzielt LG&E Energy zurzeit Rückflüsse<br />

aus allen Vermögensgegenständen unter US-Regulierung.<br />

Die Ausnahmen betreffen bestimmte Tarifgestaltungen,<br />

die Rückflüsse innerhalb von zwölf Monaten vorsehen. Ferner<br />

werden aus Vermögensgegenständen unter US-Regulierung,<br />

die im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen<br />

aus der Stilllegung oder Veräußerung von Gegenständen des<br />

Sachanlagevermögens stehen, keine laufenden Rückflüsse<br />

erzielt. Vielmehr werden diese Vermögensgegenstände mit<br />

den zugehörigen Schulden saldiert, wenn die entsprechenden<br />

Gegenstände des Sachanlagevermögens stillgelegt oder<br />

veräußert werden.<br />

Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden unter US-Regulierung<br />

sind in den Positionen „Betriebliche Forderungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Vermögensgegenstände“ <strong>und</strong> „Sonstige Rückstellungen“<br />

enthalten.<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Die Pensionsrückstellungen werden aufgr<strong>und</strong> versicherungsmathematischer<br />

Gutachten unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens<br />

(Projected Unit Credit Method)<br />

gemäß SFAS 87 „Employers’ Accounting for Pensions” (SFAS<br />

87) <strong>und</strong> SFAS 106 „Employers’ Accounting for Postretirement<br />

Benefits Other Than Pensions” (SFAS 106) bewertet. Die<br />

Interpretation der „Emerging Issues Task Force“ (EITF) Issue<br />

No. 03-4 „Determining the Classification and Benefit Attribution<br />

Method for a Cash Balance Pension Plan“ wird für die<br />

dort beschriebenen Pensionspläne berücksichtigt. Die erweiterten<br />

Angabepflichten nach SFAS 132 „Employers’ Disclosures<br />

about Pensions and Other Postretirement Benefits“<br />

(SFAS 132 revised <strong>2003</strong>) werden von E.<strong>ON</strong> für alle in- <strong>und</strong><br />

ausländischen Pensionspläne beachtet.<br />

Sonstige Rückstellungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />

Sonstige Rückstellungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten werden zu<br />

dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem eine Verpflichtung gegenüber<br />

Dritten wahrscheinlich ist <strong>und</strong> ihr Betrag feststeht oder<br />

zuverlässig geschätzt werden kann.<br />

SFAS 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“<br />

(SFAS 143) schreibt für nach dem 15. Juni 2002 beginnende<br />

Geschäftsjahre vor, dass der beizulegende Zeitwert (Fair<br />

Value) einer Zahlungsverpflichtung, die aus der Stilllegung<br />

oder Veräußerung von Sachanlagevermögen resultiert, in der<br />

Periode zu passivieren ist, in welcher die Verpflichtung entsteht,<br />

sofern eine zuverlässige Schätzung des Fair Value<br />

möglich ist. Zugleich ist das entsprechende Anlagevermögen<br />

um denselben Betrag zu erhöhen. In den Folgeperioden ist<br />

diese Buchwerterhöhung über die voraussichtliche Restnutzungsdauer<br />

des Anlagegutes zu amortisieren, während die<br />

Zahlungsverpflichtung jährlich aufgezinst wird. Rückstellungen<br />

für Stilllegungsverpflichtungen im Bereich der Kernenergie<br />

basieren auf externen Gutachten <strong>und</strong> werden laufend

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