Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
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Brief an die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrates Wichtige Ereignisse on·top Lagebericht<br />
128 Anhang<br />
der Kosten der Veräußerung unter dem Restbuchwert der<br />
Vermögenswerte, wird ein entsprechender Verlust sofort<br />
erfasst. Der Marktwert wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der diskontierten<br />
Einzahlungsüberschüsse des Vermögenswerts ermittelt.<br />
Der zugr<strong>und</strong>e liegende Zinssatz wird unter Berücksichtigung<br />
der Art des Vermögensgegenstands <strong>und</strong> der<br />
jeweils herrschenden Marktbedingungen festgelegt. Darüber<br />
hinaus werden vorhandene Wertgutachten <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
aktuelle Schätzungen auf Basis vorliegender Angebote<br />
herangezogen.<br />
Liquide Mittel<br />
Die liquiden Mittel enthalten Schecks, Kassen- <strong>und</strong> Bankguthaben<br />
sowie bestimmte weiterveräußerbare Wertpapiere<br />
(Available-for-Sale Securities). E.<strong>ON</strong> definiert die liquiden<br />
Mittel mit einer originären Laufzeit von weniger als drei Monaten<br />
als Zahlungsmittel.<br />
Aktienorientierte Vergütungen<br />
Die aktienorientierten Vergütungspläne werden im Konzernabschluss<br />
der E.<strong>ON</strong> AG wie von SFAS 123 „Accounting for<br />
Stock-Based Compensation” (SFAS 123) vorgeschrieben, in<br />
Verbindung mit FASB Interpretation (FIN) 28 „Accounting for<br />
Stock Appreciation Rights and Other Variable Stock Option<br />
or Award Plans“ (FIN 28) auf Basis des inneren Wertes zum<br />
Bilanzstichtag bilanziert. Die korrespondierenden Aufwendungen<br />
werden erfolgswirksam erfasst.<br />
Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden unter<br />
US-Regulierung<br />
Die Rechnungslegung der Versorgungsunternehmen Louisville<br />
<strong>Gas</strong> and Electric Company <strong>und</strong> Kentucky Utilities Company<br />
(LG&E Energy), Louisville, Kentucky/USA, die den US-Regulierungsvorschriften<br />
unterliegen, erfolgt gemäß US-GAAP nach<br />
den Bestimmungen des SFAS 71 „Accounting for the Effects<br />
of Certain Types of Regulation” (SFAS 71). Danach sind<br />
Kosten, die üblicherweise erfolgswirksam als Aufwendungen<br />
auszuweisen sind, zu aktivieren (Vermögensgegenstände<br />
unter US-Regulierung), da davon ausgegangen wird, dass<br />
diese Kosten zukünftig in Form von Tarifanpassungen an die<br />
Endk<strong>und</strong>en weitergegeben werden können. Entsprechend<br />
werden bestimmte Gutschriften nicht als Erträge erfasst,<br />
sondern als Rückstellungen passiviert (Schulden unter US-Regulierung).<br />
Die tatsächliche oder erwartete Weitergabe von<br />
Kosten <strong>und</strong> Gutschriften an Endverbraucher basiert dabei<br />
auf spezifischen Tarifentscheidungen oder Erfahrungswerten<br />
im Einzelfall.<br />
Bis auf wenige Ausnahmen erzielt LG&E Energy zurzeit Rückflüsse<br />
aus allen Vermögensgegenständen unter US-Regulierung.<br />
Die Ausnahmen betreffen bestimmte Tarifgestaltungen,<br />
die Rückflüsse innerhalb von zwölf Monaten vorsehen. Ferner<br />
werden aus Vermögensgegenständen unter US-Regulierung,<br />
die im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen<br />
aus der Stilllegung oder Veräußerung von Gegenständen des<br />
Sachanlagevermögens stehen, keine laufenden Rückflüsse<br />
erzielt. Vielmehr werden diese Vermögensgegenstände mit<br />
den zugehörigen Schulden saldiert, wenn die entsprechenden<br />
Gegenstände des Sachanlagevermögens stillgelegt oder<br />
veräußert werden.<br />
Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden unter US-Regulierung<br />
sind in den Positionen „Betriebliche Forderungen <strong>und</strong> sonstige<br />
Vermögensgegenstände“ <strong>und</strong> „Sonstige Rückstellungen“<br />
enthalten.<br />
Pensionsrückstellungen<br />
Die Pensionsrückstellungen werden aufgr<strong>und</strong> versicherungsmathematischer<br />
Gutachten unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens<br />
(Projected Unit Credit Method)<br />
gemäß SFAS 87 „Employers’ Accounting for Pensions” (SFAS<br />
87) <strong>und</strong> SFAS 106 „Employers’ Accounting for Postretirement<br />
Benefits Other Than Pensions” (SFAS 106) bewertet. Die<br />
Interpretation der „Emerging Issues Task Force“ (EITF) Issue<br />
No. 03-4 „Determining the Classification and Benefit Attribution<br />
Method for a Cash Balance Pension Plan“ wird für die<br />
dort beschriebenen Pensionspläne berücksichtigt. Die erweiterten<br />
Angabepflichten nach SFAS 132 „Employers’ Disclosures<br />
about Pensions and Other Postretirement Benefits“<br />
(SFAS 132 revised <strong>2003</strong>) werden von E.<strong>ON</strong> für alle in- <strong>und</strong><br />
ausländischen Pensionspläne beachtet.<br />
Sonstige Rückstellungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />
Sonstige Rückstellungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten werden zu<br />
dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem eine Verpflichtung gegenüber<br />
Dritten wahrscheinlich ist <strong>und</strong> ihr Betrag feststeht oder<br />
zuverlässig geschätzt werden kann.<br />
SFAS 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“<br />
(SFAS 143) schreibt für nach dem 15. Juni 2002 beginnende<br />
Geschäftsjahre vor, dass der beizulegende Zeitwert (Fair<br />
Value) einer Zahlungsverpflichtung, die aus der Stilllegung<br />
oder Veräußerung von Sachanlagevermögen resultiert, in der<br />
Periode zu passivieren ist, in welcher die Verpflichtung entsteht,<br />
sofern eine zuverlässige Schätzung des Fair Value<br />
möglich ist. Zugleich ist das entsprechende Anlagevermögen<br />
um denselben Betrag zu erhöhen. In den Folgeperioden ist<br />
diese Buchwerterhöhung über die voraussichtliche Restnutzungsdauer<br />
des Anlagegutes zu amortisieren, während die<br />
Zahlungsverpflichtung jährlich aufgezinst wird. Rückstellungen<br />
für Stilllegungsverpflichtungen im Bereich der Kernenergie<br />
basieren auf externen Gutachten <strong>und</strong> werden laufend