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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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Rentenmark geschaffen, ein Zahlungsmittel, basiert auf Belastung des Grundbesitzes<br />

und der Industrie. 14<br />

Das umfangreiche juristische Werk des 1970 in Flensburg gestorbenen FS war<br />

bedeutend und wirkt bis heute nach. Er begründete und schrieb führende Kommentare<br />

zum Handels-, Aktien- und Seeversicherungsrecht. Als Kammergerichtsrat <strong>im</strong> 1.<br />

Zivilsenat, dem für ganz Preußen zuständigen Senat für das Recht der Freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit, schuf er einen in vielen Folgeauflagen erschienenen Kommentar zur<br />

Freiwilligen Gerichtsbarkeit, ein Vorstück für die heutigen Werke zu diesem<br />

Rechtsgebiet. Als Herausgeber des Rechtsvergleichenden Wörterbuches 15 war FS<br />

zudem einer der Begründer der rechtsvergleichenden Wissenschaft, welche ihm<br />

weltweites Ansehen verschaffte. Der Verfasser hat noch 1995 in der Rechtsfakultät der<br />

Pekinger Universität, der BeiDa, <strong>Schlegelberger</strong>s Photographie an einer Wand gesehen<br />

zusammen mit einem Faks<strong>im</strong>ile vom Frontispiz seines Rechtsvergleichenden<br />

Handbuchs. Aber dieses Lebenswerk erregt heute weniger Interesse als seine dienstliche<br />

Tätigkeit ab 1933 – 1942, und davon besonders die letzten 20 Monate, in denen<br />

FS, ohne Minister zu sein, das <strong>Reichsjustizministerium</strong> leitete, bis er am 26. August<br />

1942 dem von Hitler ernannten Minister Thierack die Geschäfte übergab und in den<br />

Ruhestand ging. Seinem Bild soll hier nachgegangen werden. Für <strong>Schlegelberger</strong> wie<br />

für viele Entscheidungsträger jener Zeit gilt, was Schiller 1798 als Prolog zum<br />

Wallenstein sprechen ließ.<br />

II. Quellen<br />

1. Monographien<br />

Von der Parteien Gunst und Hass verwirrt,<br />

schwankt sein Charakterbild in der Geschichte,<br />

doch euren Augen soll ihn der Jurist 16<br />

auch eurem Herzen menschlich näher bringen.<br />

Über <strong>Schlegelberger</strong> gibt es drei Monografien. Zwei davon beschreiben ihn als<br />

aktiven Förderer (Förster) 17 oder willfährigen Teilnehmer (Nathans) 18 des NS -<br />

Unrechts. Die dritte Arbeit (Wulff) übern<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> wesentlichen <strong>Schlegelberger</strong>s <strong>im</strong><br />

Nürnberger Prozess vorgetragene These, dass er, sofern er Vorwerfbares getan oder<br />

geduldet habe, dieses geschehen sei, um Schl<strong>im</strong>meres zu verhüten. 19 Diese 175 Seiten<br />

14 Auszug aus den Erinnerungen von FS.<br />

15 Lt. Hartwig <strong>Schlegelberger</strong> sein Lieblingswerk<br />

16 Der Verfasser, da selbst Jurist, hat das Wort „Kunst “ <strong>im</strong> Original gegen „Jurist“ getauscht.<br />

17 Förster, Michael aaO<br />

18 Nathans, Eli aaO<br />

19 Wulff, Arne aaO<br />

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