Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
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Fall dazu angetan sei, Hitler mitteilen könne. In diesen Fällen könne die Übergabe an die<br />
Gestapo kurzfristig aufgeschoben werden, bis ich ihnen erneute Mitteilung gebe.<br />
(Guchmann S. 687)<br />
b. Überstellung von Markus Luftglass<br />
Der Luftglassfall lag sehr ähnlich. Luftglass hatte entgegen den strengen Vorschriften<br />
50.000 Eier gehortet und war vom Landgericht Kattowitz zu einer, nach den damaligen<br />
Umständen tatsächlich recht milden Gefängnisstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt<br />
worden. Hitler fand ein solches Vergehen, zumal bei einem Juden, unverzeihlich und<br />
ordnete an, Luftglass zu erschießen. 124 In der Wikipedia-Enzyklopädie wird unter<br />
Bezugnahme hierauf über FS gesagt: <strong>Schlegelberger</strong> zeigte bei der Anordnung der<br />
Todesstrafe Adolf Hitler gegenüber treue Gefolgschaft. Ausgangspunkt für diese<br />
Beurteilung ist folgender Brief <strong>Schlegelberger</strong>s an die Reichskanzlei v. 29.10.41<br />
Betrifft: Strafsache gegen den Juden Luftglass<br />
(nicht Luftgas) Sg. 12 Js 340/41der OStA. in Kattowitz<br />
-Rk. 15506 B vom 25. Oktober 1941 - 1b<br />
Sehr geehrter Herr Reichsminister Dr. Lammers!<br />
Auf den mir durch den Herrn Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und<br />
Reichskanzlers übermittelten Führerbefehl vom 24. Oktober 1941 habe ich den durch das<br />
Sondergericht in Kattowitz zu 2 1/2 Jahren Gefängnis verurteilten Juden Markus Luftglass der<br />
Gehe<strong>im</strong>en Staatspolizei zur Exekution überstellt.<br />
Heil Hitler!<br />
Ihr<br />
sehr ergebener<br />
<strong>Schlegelberger</strong><br />
Als gefolgstreuer Nationalsozialist hätte FS kaum den Umstand gemacht, die<br />
Überstellung eines jüdischen „Eierdiebes“ auf Ministerebene zu verhandeln. FS hatte<br />
einen Befehl Hitlers, des Regierungschefs, damit seines Dienstvorgesetzten, damit auch<br />
des obersten Dienstherrn aller Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden erhalten.<br />
Der normale Verwaltungsgang wäre gewesen, die Anweisung kommentarlos nach<br />
unten weiterzureichen, „auf dem Dienstwege – Über Generalstaatsanwalt Breslau an<br />
Oberstaatsanwalt Kattowitz m. d. B um Erledigung“. Stattdessen schreibt der<br />
Ministervertreter diesen Brief. Dieser ist, genau gelesen, an Frechheit kaum zu<br />
überbieten. FS erwähnt ausdrücklich, dass L. zu 2 ½ Jahren Freiheitsstrafe verurteilt<br />
worden war. Angesichts des klaren Befehls von Hitler spielte die vom Landgericht<br />
erkannte Strafe doch gar keine Rolle mehr! Er hätte der Weisung auch genügt, wenn er<br />
geschrieben hätte: Weisungsgemäß wird L der Gestapo überstellt! Damit aber auch<br />
der Dümmste merkte, was für ein Rechtsbruch sich hier anbahnte, schreibt er scheinbar<br />
übereifrig: Der 2 ½ Jahren verurteilte L. wird zur Exekution, und zwar der Gestapo,<br />
124 Vgl. Verteidigungsschrift Nürnberg v. 18. 12. 47; Erinnerungen FS S. 203<br />
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