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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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katholische Kirche, hat etwas gesagt. Man konnte von einem einzelnen Beamten<br />

schwerlich mehr Mut verlangen. Die DDR, die zweite Diktatur auf deutschem Boden<br />

<strong>im</strong> 20. Jahrhundert, hat aber wiederum gezeigt, wie allein ein Mensch gegenüber einer<br />

allmächtig scheinenden Staatsmacht steht.<br />

Wenn die Gefahr vorbei ist, ist es leicht, von einem Menschen zu fordern, er hätte der<br />

Gefahr nicht mutiger trotzen sollen. Nicht jedes Zeitalter findet aber einen Luther wie<br />

vor dem Reichstag zu Worms 1521 oder einen York von Wartenburg mit der<br />

Konvention zu Tauroggen 1812. In der Rückschau ist es bedauerlich, dass<br />

<strong>Schlegelberger</strong> die ihm gegebenen Chancen nicht wahrnahm, in derselben Weise wie<br />

diese zu einer historischen Persönlichkeit und zum Helden zu werden. Es kann aber auch<br />

ein Zeichen von innerem Heldentum oder Bescheidenheit sein, auf diesen Titel zu<br />

verzichten, um still das zu tun, was möglich ist. <strong>Schlegelberger</strong> mag kein Held gewesen<br />

sein, aber er war ein Ehrenmann. Er hat die wichtigsten Elemente des bürgerlichen<br />

Rechtsstaates, die Unabhängigkeit des Richters und seine Bindung an das Gesetz,<br />

listenreich und verbissen veruscht, zu schützen und aufrechtzuerhalten. Das war unter<br />

den damals gegebenen Umständen viel und gibt ihm Anspruch auf einen ehrenvollen<br />

Platz in der deutschen Rechtsgeschichte. Welche Leistung Schelgelberger damit erbracht<br />

hat, zeigt sich am deutlichsten an dem sofortigen und völligen Absturz des noch übrig<br />

gebliebenen deutschen Rechtswesens unter Justizminister Thierack, welcher mit der<br />

Hakenkreuzbinde sein Amt antrat und 1946 durch Selbstmord endete.<br />

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