10.10.2013 Aufrufe

Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

. Aufforderung zu Sterilisierung<br />

<strong>Schlegelberger</strong> schrieb:....die Verhinderung der Fortpflanzung dieser Mischlinge ihrer<br />

Gleichschaltung mit den Volljuden und der damit verbundenen Abschiebung vorzuziehen<br />

ist. Es wäre schön gewesen, wenn <strong>Schlegelberger</strong> stattdessen etwa Folgendes<br />

geschrieben hätte:: Die gegen die Juden geplanten Maßnahmen verstoßen gegen alle<br />

Grundsätze der deutschen und europäischen Rechtstradition, sie sollten daher sehr<br />

sorgfältig auch <strong>im</strong> Hinblick auf die Bewertung durch künftige Generationen erwogen<br />

werden. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen noch geltendem<br />

Recht als Freiheitsberaubung geahndet werden und daher einer gesetzlichen Grundlage<br />

bedürfen.<br />

Das Schl<strong>im</strong>mste, was <strong>Schlegelberger</strong> daraufhin hätte widerfahren können, wäre der<br />

Verlust seines Amtes gewesen. Ein solches Schreiben hätte allerdings wohl keine<br />

Wirkung erzielt, Vielleicht aber doch? Es hätte vielleicht dazu verholfen, den Akteuren<br />

in den mit der Durchführung der Judenaktion betrauten Ministerien vor Augen zu<br />

führen, was sie da eigentlich taten. Der Vorwurf, welcher <strong>Schlegelberger</strong> trifft, ist also<br />

derselbe, wie er vielen Männern in damaligen Spitzenpositionen zu machen ist, nämlich<br />

der der Unterlassung. Sie unterließen es, trotz richtiger Einsicht klar und deutlich zu<br />

sagen, was sie für richtig hielten, und sie unterließen es danach zu handeln. Vielleicht<br />

hätte viel Unglück verhindert werden können, wenn <strong>Schlegelberger</strong> und andere, die es<br />

besser wussten, zur rechten Zeit die St<strong>im</strong>me erhoben hätten. Der entscheidende Punkt ist<br />

allerdings das Vielleicht. Vielleicht hätte sich nämlich auch gar nichts geändert und die<br />

Opponenten wären kaltgestellt oder sonst erledigt worden, und so wäre auch das wenige,<br />

was diese Menschen <strong>im</strong>mer noch bewirken konnten, auch unterblieben. Das kann in der<br />

Rückschau aber kaum gültig abgewogen werden. So wenig heroisch <strong>Schlegelberger</strong>s<br />

Vorschlag, Halbjuden lieber zu sterilisieren als sie zu deportieren, daher erscheint, so<br />

ist ihm doch zuzugestehen, dass er in dem Bestreben, die Zahl der Deportationen so<br />

gering für möglich zu halten, das geringere Übel vorschlägt.<br />

VIII. Nacht- und Nebelerlass<br />

Das beklagte Land wirft <strong>Schlegelberger</strong> weiter seine Mitwirkung bei dem so genannten<br />

Nacht- und- Nebel- Erlass vor. Dieser war ohne Mitwirkung des<br />

<strong>Reichsjustizministerium</strong>s am 7. Dezember 1941 zur Bekämpfung von<br />

Widerstandsbewegungen in den besetzten Gebieten erlassen worden. Danach sollte in<br />

den Fällen, in welchen ausnahmsweise keine Todesstrafe zu erwarten war, die Täter<br />

nach Deutschland überführt und der Sicherheitspolizei zur Aburteilung und zur<br />

Strafvollstreckung übergeben werden. Hintergrund war die zunehmende<br />

Partisanentätigkeit in Russland. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel,<br />

übersandte den anscheinend von ihm gefertigten Erlass dem <strong>Reichsjustizministerium</strong> mit<br />

der Bitte, das Verfahren nach diesem Erlass in die Verantwortlichkeit der ordentlichen<br />

70

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!