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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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öffentlichen Mordorgien, wie sie nach Ende des Krieges 1945 in Frankreich straflos<br />

stattfanden, als die Résistance kurzfristig freie Hand hatte, alte Rechnungen zu<br />

begleichen. 81 Es war das Verdienst der deutschen Justiz, dass die Diktatur für ihre<br />

Morde wenigstens die He<strong>im</strong>lichkeit der KZ fernab <strong>im</strong> besetzten Osten suchen musste.<br />

Öffentliche Gewaltakte wie 1934 <strong>im</strong> sogenannten Röhmputsch haben sich nicht<br />

wiederholt. Die so genannte Reichskristallnacht mag die Ausnahme sein; es spricht aber<br />

vieles dafür, dass sie vom Reg<strong>im</strong>e nicht gewollt und geplant war. 82 Strafprozesse<br />

liefen bis zuletzt in rechtsstaatlichen Formen ab. Wer rechtsvergleichend auf das Recht<br />

unserer damaligen Kriegsgegner schaut, wird finden, dass der gesetzliche Rechtsschutz<br />

eines Angeklagten in der NS-Zeit durchaus einen Vergleich mit dem aushält, was in<br />

den demokratischen Ländern der unter Kriegsbedingungen üblich war. 83 Vorausgesetzt<br />

freilich, dass der Fall von der Justiz behandelt wurde! Wurde diese umgangen, wie es<br />

<strong>im</strong>mer mehr üblich wurde, war das Schicksal des Opfers oft besiegelt, bevor es sich<br />

äußern konnte. Der hinhaltende, selten eindeutig zu fassende Widerstand der Justiz<br />

war offenbar wirksamer und nachhaltiger, als es heute gesehen wird. 84 Hitler und die<br />

NS-Führung haben sich vielfach über die Justiz geärgert, sie verfolgt und besch<strong>im</strong>pft.<br />

Goebbels notiert am 20. März 1942 in sein Tagebuch: ... Ich trage dem Führer einzelne<br />

Fälle des Versagens der Justiz vor. Der <strong>Staatssekretär</strong> <strong>im</strong> Justizministerium, der seit<br />

dem Tode Gürtners die deutsche Justiz leitet (=<strong>Schlegelberger</strong>), beruft sich auf meine<br />

Anträge zum Eingreifen <strong>im</strong>mer darauf, dass er keine Gesetzesgrundlage habe. Es ist<br />

deshalb dringend notwendig, dass die Leitung des Justizministeriums in neue Hände<br />

gelegt wird. Ich schlage dem Führer Thierack vor.<br />

VII. Akademie für deutsches Recht<br />

Durch Gesetz v. 11. Juli 1934 wurde die Akademie für Deutsches Recht als Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts (§ 1) ins Leben gerufen. Dabei scheint es sich um eine Art<br />

Versorgung für Hans Frank gehandelt zu haben. 85 Frank, der in der Kampfzeit als<br />

Rechtsanwalt NS-Schläger verteidigt hatte und auf das Amt des Justizministers gehofft<br />

81 Allg. R. Aron, L`histoire de la épuration, 1963. Die Strafverfolgung der während dieser Zeit<br />

(1944/45) verübten Verbrechen wurde, ähnlich wie die Morde <strong>im</strong> Umfeld des sogen.<br />

Röhmputsches, durch Gesetz/Präsidialdekret untersagt. – Von Massakern in Algerien nicht zu<br />

reden, z.B. dem berüchtigten 8. Mai 1945, dem etwa 50.000 Araber zum Opfer fielen, vgl. Kaddache,<br />

M. Le mai 1945, Editions ANEP ISBN 9947-21-306-4<br />

82 Die Zahl der Toten <strong>im</strong> ganzen Reich hielt sich bei etwa 100.<br />

83 Das schließt nicht aus, dass <strong>im</strong>mer wieder unwürdige Übergriffe oder offene Missachtung des<br />

geschriebenen Gesetzes vorkamen. Die Bilder vom Prozess gegen die Attentäter und Mitwisser des<br />

20. Juli vor dem Volksgerichtshof unter Leitung von Freisler gehören dazu. Aber: Die Angeklagten<br />

hatten ihr Staatsoberhaupt töten wollen. Welches Gericht der Welt hätte solche Täter, zumal in<br />

Kriegszeiten, zart angefasst geschweige denn freigesprochen?<br />

84 Vgl. Schwerin – Krosigk, Graf v., Es geschah in Deutschland, 3. Aufl. Tübingen, 1952 über<br />

Justizminister Gürtner.<br />

85 Frank wurde später Generalgouverneur in Polen und hat dort von Bestechung über Morde alles<br />

getan, um Ehre und Ruf des deutschen Volkes in Polen zu ruinieren. Er wurde in Nürnberg zum<br />

Tode verurteilt und gehängt. Vgl. Autobiographie, Im Angesicht des Galgens, 1953.<br />

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