Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
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Dass Führerwille und Recht inhaltsgleich sind, liegt an der Einmaligkeit der<br />
Persönlichkeit des Führers.<br />
Die Würdigkeit des Führerbefehls und des NSDAP-Parteiprogramms standen 1941<br />
außerhalb jeder Diskussion. Bereits seit 1933 wurde von namhaften Juristen vertreten,<br />
dass das NSDAP- Parteiprogramm eine echte, und zwar unsere wichtigste Rechtsquelle<br />
und gültiges Recht sei. 121 Die bis heute vom C.H. Beck fortgeführte Sammlung von<br />
Schönfelder Deutsche Gesetze, beginnt heute unter der Ordnungsnummer Nr. 1 mit<br />
dem Grundgesetz, damals mit dem Programm der NSDAP. Die We<strong>im</strong>arer<br />
Reichsverfassung wird, obwohl niemals förmlich aufgehoben, wird darin gar nicht mehr<br />
aufgeführt.<br />
Auffällig an dieser Rede ist zunächst, dass FS jetzt <strong>im</strong> Jahre 1941 auf die erste Rede<br />
des damals noch Reichskanzler genannten Führers zurückgriff. Damals hatte Hitler sich<br />
so ausgedrückt; inzwischen waren aber Handlungen geschehen und Worte gesprochen<br />
worden, die es geradezu als einen Hohn erscheinen lassen, Hitler an Worte aus der Zeit<br />
festhalten zu wollen, als Hindenburg noch lebte und dämpfend wirken konnte. Noch<br />
auffälliger sind für den sorgfältig lesenden Juristen die Worte:... dass nunmehr jede<br />
Norm des geltenden Rechts unter Berücksichtigung....... auszulegen und anzuwenden<br />
ist. Hier sprach <strong>Schlegelberger</strong> den Kern der seit Jahren schwelenden Fehde zwischen<br />
der Justiz und der NS-Exekutive an. FS forderte, Gesetze und Normen anzuwenden.<br />
Diese sind öffentlich, und auch der schl<strong>im</strong>mste Ideologe ist durch einen gesetzlichen<br />
Wortlaut gebunden, und sei es nur, dass er durch populistisches Gerede den Wortlaut<br />
wegzudiskutieren versucht. <strong>Schlegelberger</strong> forderte die Richter auf, Normen<br />
auszulegen. Damit war indirekt gesagt, dass Führerbefehl und Parteiprogramm keine<br />
Norm seien, sondern nur die Auslegung der Normen leiten. Das zu sagen, hatte <strong>im</strong><br />
Jahre 1941 nicht mehr jeder den Mut. 122<br />
Merkwürdig ist <strong>Schlegelberger</strong>s Aufforderung an die Juristen, die Normen des Gesetzes<br />
unter Berücksichtigung der <strong>im</strong> Parteiprogramm anerkannten Sittenordnung und<br />
Weltanschauung ....auszulegen und anzuwenden. Wenn man diese Worte wörtlich<br />
n<strong>im</strong>mt, ergibt sich Folgendes. Hitler kam nach 1933 praktisch nie mehr auf sein<br />
Parteiprogramm v. 24. Februar 1920 zurück. Dieses enthielt Forderungen, die, wenn<br />
man sie wörtlich nahm, offenbarten, wohin der NS – Staat 1941 tatsächlich gekommen<br />
war. Das NSDAP - Parteiprogramm enthielt Forderungen, die bereits verwirklicht<br />
waren, etwa die <strong>im</strong> NS-Staat Ausscheidung der Juden aus dem öffentlichen Leben; vgl.<br />
Nr. 4 Abs. 3 : Kein Jude kann Volksgenosse sein. Nicht verwirklicht waren 1941 aber<br />
etwa folgende Forderungen des NS-Parteiprogramms:<br />
121 Carl Schmitt JW 33, 2794 u.a.<br />
122 Bereits seit 1933 wurde von damals und später namhaften Juristen vertreten, dass das NSDAP-<br />
Parteiprogramm eine echte, und zwar unsere wichtigste Rechtsquelle“ und „gültiges Recht“ sei; vgl.<br />
Göppinger S. 8 mit Nachweisen, z.B. Carl Schmitt JW 33, 2794 u.a. Die bis heute vom C.H. Beck<br />
fortgeführte Sammlung von Schönfelder Deutsche Gesetze, beginnt heute unter der<br />
Ordnungsnummer Nr. 1 mit dem Grundgesetz, damals mit dem Programm der NSDAP; die<br />
We<strong>im</strong>arer Reichsverfassung wird gar nicht mehr aufgeführt.<br />
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