Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
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<strong>Schlegelberger</strong>s Haltung zur Judenfrage,.... <strong>Schlegelberger</strong>s wiederholtes öffentliches<br />
Lob für das nationalsozialistische Reg<strong>im</strong>e <strong>im</strong>plizierte eine gewisse Billigung des für die<br />
Nazi-Ideologie so wichtigen Antisemitismus. 131 Das kann man so sehen. Aber das<br />
ungekehrte Argument liegt näher. Wenn FS das Reg<strong>im</strong>e gelobt hat, dabei aber dessen<br />
ideologisch wichtigsten Teil stets überging, entspricht das etwa einer lobenden<br />
Bildbeschreibung, die sich nur über die Schönheit der Rahmung auslässt. Wenn FS doch<br />
wie jedermann wusste, dass die Judenfrage von überragender Bedeutung für das Reg<strong>im</strong>e<br />
war, und wenn er – was seine Tadler vortragen – das Reg<strong>im</strong>e aktiv förderte, hätte es<br />
für ihn doch nahegelegen, bei seinen vielen öffentlichen Reden und Aufsätzen klar und<br />
deutlich zu sagen, was allüberall gesagt wurde: Die Juden sind unser Unglück. Hat er<br />
aber nicht. Im Gegenteil. Nathans, offensichtlich selber Jude, nennt Beispiele, aus denen<br />
sich ergibt, wie <strong>Schlegelberger</strong> jedenfalls <strong>im</strong> persönlichen Umgang zu Juden anständig<br />
blieb. 132 Auch <strong>im</strong> dienstlichen Bereich werden Handlungen und Unterlassungen<br />
<strong>Schlegelberger</strong>s erwähnt, welche keinen Zweifel daran lassen, dass er persönlich dem<br />
offiziellen Antisemitismus fern stand. Die 1933 unmittelbar nach der Machtübernahme<br />
ausgebrochenen Ausschreitungen gegen jüdische Rechtsanwälte in Breslau waren nicht<br />
das Werk des <strong>Reichsjustizministerium</strong>s, und als sich diese <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich<br />
von FS, <strong>im</strong> Reichsgericht, wiederholten, hat er sofort bei Hitler interveniert, und zwar<br />
mit Erfolg. Die Nürnberger Gesetze 133 waren nicht vom <strong>Reichsjustizministerium</strong><br />
vorbereitet worden. Minister Gürtner und <strong>Schlegelberger</strong> wurden nicht einmal vorher<br />
konsultiert. 134 Das Reichsbürgergesetz setzte die bereits <strong>im</strong> NS-Parteiprogramm<br />
erhobene Forderung um, dass Juden keine voll berechtigten Reichsbürger sein<br />
könnten. 135 Nachdem jüdische Rechtsanwälte auch an der Ausübung ihres Berufs<br />
gehindert worden waren, hatte <strong>Schlegelberger</strong> die Idee, den jüdischen Rechtsanwälten<br />
wenigstens den Rest einer Existenzgrundlage dadurch zu erhalten, dass sie als so<br />
genannte Rechtskonsulenten Rechtsberatung für jüdische Bürger betreiben durften.<br />
2. Aktionen gegen die Juden<br />
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wirft <strong>Schlegelberger</strong> sein Verhalten <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der Vorbereitung der Endlösung der Judenfrage vor. Am 20. Januar<br />
1942 fand die so genannte Wannsee-Konferenz statt, in welcher unter Leitung des Chefs<br />
der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Heydrich, diese Frage behandelt<br />
131 Nathans, S. 41<br />
132 S. 44 ff z.B. ehemaliger Justizminister Joel; Ministerialrat Koffka; Hilfe für seinen Freund Cohn<br />
ua.<br />
133 Es handelte sich um zwei Gesetze. Das ReichsbürgerG und das Gesetz zum Schutz des deutschen<br />
Blutes oder deutschen Ehre, beide vom 15. September 1935, RGBl I, 1333<br />
134 Das folgt aus der Rede Hitlers auf dem Parteitag vor dem dort versammelten Reichstag, in<br />
welcher er den Reichstagsmitgliedern das fertige Gesetz vorlegte, welche dieses mit sofortigem und<br />
lautem Jubel beschlossen. So FS auch auf ausdrückliche Frage <strong>im</strong> Nürnberger Prozess: am 2. Aug.<br />
46: .Ich war bereits vom Parteitag abgereist und erfuhr von diesen Gesetzen… ….Dr. Gürtner ist, wie<br />
ich von ihm best<strong>im</strong>mt weiß, von der Absicht der Einbringung dieser Gesetze vorher nicht unterrichtet<br />
worden.<br />
135 Aufgrund dieses Gesetzes schieden 239 Richter und Staatsanwälte jüdischer Abstammung aus<br />
dem Dienst aus.<br />
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