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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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hatte Hitler zum Beispiel ausgeführt: Die Partei hatte weder früher noch hat sie heute<br />

die Absicht, in Deutschland irgend einen Kampf gegen das Christentum zu führen. Sie<br />

hat sich bemüht...... die Organisationen der Gottlosenbewegung in Deutschland zu<br />

beseitigen. Diese Worte und viele verstreuten Anrufungen des Herrgotts oder der<br />

Vorsehung durch Hitler lassen sich geradezu ummünzen zu dem vielfach bekundeten<br />

Führerwillen, den überkonfessionellen Grundsätzen des Christentums zum Durchbruch<br />

zu helfen., zumal das Parteiprogramm den Standpunkt eines positiven Christentum<br />

vertritt. (Nummer 24 Abs. 2 Satz 1). Tatsächlich war aber das Gegenteil geschehen.<br />

Die NS-Reg<strong>im</strong>e hat sich in <strong>im</strong>mer gehässigerer Weise gegen die christliche Religion<br />

gestellt. Wiederum ist natürlich vorstellbar, dass <strong>Schlegelberger</strong> ganz reg<strong>im</strong>etreu<br />

wörtlich meinte, was er sagte. Denkbar ist aber auch, dass er Folgendes sagen wollte und<br />

auch so verstanden wurde: Vergessen Sie, meine Herren, was Hitler und das Reg<strong>im</strong>e<br />

durch rechtswidrige Übergriffe in die Justiz <strong>im</strong>mer wieder getan haben. Nehmen Sie<br />

ihn doch einmal be<strong>im</strong> Wort. Urteilen Sie, wie Sie es verantworten können, und wenn<br />

Sie an die Grenzen kommen, welche das Reg<strong>im</strong>e uns zieht, dann suchen sie sich eines<br />

der vielen originalen Hitler - Zitate und nehmen den Feinden des Rechtsstaates damit<br />

den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das geht nämlich!<br />

c. Rechtfertigender Notstand<br />

Eine an sich rechtswidrige Handlung kann gerechtfetigt sein, wenn ein anderer Weg zur<br />

Erreichung des rechtmäßigen Zwecks unmöglich oder unzumutbar ist. Unterstellt, die<br />

Rede vom 23.4. 41 sei <strong>im</strong> Sinne der Reg<strong>im</strong>etreue verstanden worden, sei also<br />

„rechtswidrig“ gewesen. Aus heutiger Sicht löblich und daher rechtmäßig wäre<br />

gewesen, wenn <strong>Schlegelberger</strong> zu den versammelten Oberlandesgerichtspräsidenten und<br />

Generalstaatsanwälten Klartext gesprochen hätte, etwa wie folgt:<br />

Wir stehen in einem Kampf gegen ständige gesetzlose Übergriffe von Polizei und<br />

Parteidienststellen. Diese werden leider durch den Führer und Reichskanzler<br />

gedeckt. Ich fordere Sie dennoch auf, sich davon nicht beirren zu lassen! Fällen<br />

Sie ihre Urteile, wie Sie es verantworten können. Halten Sie sich an das Gesetz<br />

und kümmern sich nicht um das, was Partei oder Führer ihnen sagen.<br />

Oder so ähnlich. Durch eine solche „rechtmäßige“ Handlung hätte allerdings schwerster<br />

Schaden entstehen können. <strong>Schlegelberger</strong> wäre sofort erledigt worden. Dasselbe<br />

Schicksal hätte alle Teilnehmer getroffen, die nicht sofort laut protestiert oder FS sogar<br />

Recht gegeben hätten. FS hätte nichts bewirkt, sondern <strong>im</strong> Gegenteil die Gefahr<br />

hervorgerufen, dass Hitler die gesamte deutsche Gerichtsbarkeit unter<br />

Kommandoverwaltung der SS oder einer ähnlichen Institution gestellt hätte mit nicht<br />

auszudenkenden Folgen. <strong>Schlegelberger</strong>s Ansprache vom 23. April 1941 war daher<br />

entweder eine bewußte Leistung, um das zu sagen, was <strong>im</strong> Klartext nicht mehr gesagt<br />

werden konnte, war also sozusagen „rechtmäßig“, oder seine Rede war als<br />

Aufforderung zur Reg<strong>im</strong>etreue entschuldbar und sogar geboten, weil alles andere ihn<br />

selbst und seine Kollegen gefährdet hätte.<br />

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