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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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Weg, als eine große Konferenz. Eine Protest- oder Widerstandsveranstaltung kam<br />

aber nicht in Betracht, es mußte nach politischer Fügsamkeit aussehen. Das vorgegebene<br />

Ziel der Sitzung war, die Behördenleiter über die Euthanasieaktion zu informieren,<br />

damit diese die ihnen unterstehenden Stellen, insbesondere die mit Personenstands- und<br />

Unterbringungsfragen befassten Amtsgerichte informieren und entsprechende<br />

Ausführungsregeln erlassen konnten. Es müssen mindestens 50 Personen<br />

teilgenommen haben. Es ist auszuschließen, dass ein so großer Kreis und dann auch<br />

noch die zu informierenden über tausende Amtsgerichten dieses Thema vertraulich<br />

behandeln würden.<br />

FS begrüßte die illustre Runde mit einer längeren Ansprache (Gruchmann S. 528), in<br />

welcher er forderte, dass die Justiz bewusst und kompromisslos <strong>im</strong>mer mehr in den<br />

nationalsozialistischen Staat eingefügt werden müsse. Es sei daher seine Aufgabe, die<br />

versammelten Herren mit den Entschließungen des Führers bekannt zu machen.<br />

Tatsachen, nicht nur Gerüchte müssen Ihnen bekannt werden. Es gebe Zweifel, welche<br />

Bewandtnis es mit der Vernichtung lebensunwerten Lebens hat. Damit erteilte er dem<br />

Reichsamtsleiter Brack und Professor Heyde das Wort. Eine anscheinend besonders<br />

beflissene Ansprache. FS war aber nicht naiv. Dieses Programm war vor dem deutschen<br />

Volk nicht gehe<strong>im</strong> zu halten, und es war ihm auch nicht zu vermitteln. Es in dieser<br />

Weise öffentlich zu machen, hieß es zu beenden. Schon in seiner Rundverfügung v. 22.<br />

4. 41 an alle OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälte hatte FS geschrieben: Betrifft:<br />

Vernichtung lebensunwerten Lebens. Brack stellte richtig: Es handele sich nicht um die<br />

Vernichtung lebensunwerten Lebens, sondern um die Durchführung eines<br />

Erlösungsaktes für Schwer- und Schwerstleidende und ihre angehörigen. FS wird sich<br />

für das Missverständnis entschuldigt haben, aber jeder Zuhörer wusste nun, welche<br />

D<strong>im</strong>ensionen sich hier eröffneten. 145 Als Brack und Prof. Heyde geendet hatten,<br />

herrschte (nach dem Bericht des damaligen Generalstaatsanwalts be<strong>im</strong> Kammergericht)<br />

bei den Teilnehmern eisiges Schweigen. .. ich war über die Ungeheuerlichkeit des<br />

Gehörten ...schwer erschüttert ( Gruchmann, S. 529).<br />

Man wirft <strong>Schlegelberger</strong> vor, dass er nicht diskutieren ließ. Aber was sollte diskutiert<br />

werden? Es gab den Führerbefehl. Die Rechtsgrundlage der Euthanasieaktion zu<br />

diskutieren, hätte zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Rechtsqualität des<br />

Füherbefehls geführt. Das wäre unter den gegebenen Umständen aber als Hochverrat<br />

angesehen worden und hätte nicht nur FS, sondern auch alle Teilnehmer der Sitzung in<br />

größte Gefahr gebracht. Überdies hätte es die Gefahr heraufbeschworen, dass das RJM<br />

von der Aktion ausgeschlossen werden und die Aktion <strong>im</strong> Verwaltungswege erledigt<br />

werden würde. Damit wäre aber nichts gewonnen gewesen. Es musste <strong>im</strong> Gegenteil der<br />

Eindruck erweckt werden, dass das Justizministerium die Wünsche der NS-Führung auf<br />

der Grundlage des geltenden Rechts umsetzen könne und werde. Dazu mussten eben<br />

Verwaltungsanweisungen für die Tötungsaktion erlassen werden. Die preußische<br />

Bürokratie war schließlich die beste der Welt Alles ganz genau. Mehrere tausend<br />

Standesämter <strong>im</strong> ganzen Reich mußten instruiert werden. Alles sollte seinen gehörigen<br />

145 H<strong>im</strong>melmann, S. 10 .<br />

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