Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anfang 1943 waren auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft zwei besonders wichtige<br />
Vorschriften ergangen: die Ankündigung der Teilung der Großwohnungen und das<br />
Verbot von Doppelwohnungen. Aus diesem Anlaß regte ich bei dem Finanzamt für<br />
Liegenschaften, das das Haus Teutonenstraße 11a betreute, an, die Wohnung zu teilen<br />
und eine Hälfte an Hartwig 159 zu vermieten, wogegen dieser seine Wohnung in der<br />
Wartburgstraße zur Verfügung stellen wollte. Der Vorsteher des Finanzamtes erklärte,<br />
jede bauliche Maßnahme sei mangels der nötigen Rohstoffe unmöglich, die<br />
Teilungsneuordnung stehe auf dem Papier; <strong>im</strong> übrigen werde er Hartwigs Einzug<br />
genehmigen gegen Hergabe der Wohnung in der Wartburgstraße, jedoch werde er unter<br />
keinen Umständen Hartwig ein eigenes Wohnrecht einräumen. Auch diese Regelung sei<br />
ein weitgehendes Entgegenkommen, denn die Wohnung in der Teutonenstraße sei für<br />
kinderreiche bombengeschädigte Beamte best<strong>im</strong>mt und erforderlich, auch wisse ich<br />
wohl, daß mir ein Mieterschutz nicht zustehe.<br />
Ich suchte deshalb den Reichsfinanzminister von Krosigk auf, stellte ihm vor, daß die<br />
Versagung des Mieterschutzes unhaltbar und der Vorschlag des Finanzamtes deshalb<br />
unannehmbar sei, weil bei meinem etwaigen Auszug Hartwig nach Verlust seiner<br />
Wohnung auf der Straße liege. Der Minister sagte mir, er halte meinen Vorschlag für<br />
allein “fair”, er werde sich die Sache noch einmal überlegen und mich anrufen. Der<br />
Anruf erfolgte tatsächlich. Von Krosigk sagte mir, wie er persönlich denke, wisse ich ja,<br />
er könne aber nicht voraussehen, ob er sich dem Finanzamt gegenüber durchsetzen<br />
könne, er rate mir deshalb auszuziehen. Nun blieb mir in der Tat keine Wahl. Ohne<br />
Mieterschutz konnte ich in der Teutonenstraße nicht wohnen bleiben und Hartwig nicht<br />
einziehen lassen. Wir sind <strong>im</strong> Juli 1943 nach Lehnin gezogen. Daß unser<br />
“vorübergehender” Aufenthalt noch heute <strong>im</strong> Jahre 1945 fortdauern würde, hat damals<br />
niemand für möglich gehalten. Hartwig und Luise, deren Wohnung kaum bewohnbar ist,<br />
leben seit August 1943 bei uns. Hartwig muß jeden Morgen zur Stadt fahren und kehrt<br />
dann abends oft recht spät zurück. Außerdem ist Gertraut <strong>Schlegelberger</strong> bei uns. Das<br />
Haus ist voll besetzt, und ich habe mich an die Enge erst sehr gewöhnen müssen.<br />
Zitatende.<br />
IV. Rede des Anklägers in Nürnberg<br />
Die Rede endete wie folgt:<br />
<strong>Schlegelberger</strong> schied aus. Die Gräueltaten des Systems, zu dessen Entwicklung er<br />
geholfen hatte, wurden zu viel für ihn, aber er schied zu spät aus. Der Schaden war<br />
angerichtet. Wenn die Justiz Tausende hinschlachten konnte, warum sollte die Polizei<br />
dann nicht Zehntausende hinschlachten? Die Folgen, die <strong>Schlegelberger</strong> gefürchtet<br />
hatte, traten wirklich ein. Die Polizei, von Thierack unterstützt, blieb Sieger,<br />
<strong>Schlegelberger</strong> hatte versagt. Seine zögernden Ungerechtigkeiten befriedigten die<br />
dringenden Forderungen der Stunde nicht mehr. Er zog sich unter Feuer zurück. Trotz<br />
159 Also den Sohn, welcher 1942 Luise v. Rotberg geheiratet hatte.<br />
87