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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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II. Gruppierung der Vorwürfe<br />

1. Ausgangspunkt<br />

Die in Nürnberg gegen FS gerichteten Vorwürfe sind nicht leicht zu greifen. Die<br />

verschiedenen Quellen nennen nicht dieselben Fälle, auch wenn diese sich oft<br />

überschneiden. Allgemein wird genannt Hitlers Zufriedenheit mit der Arbeit von FS.<br />

Diese erweise sich in der FS anläßlich seines Ausscheidens aus dem Dienst mit<br />

ehrendem Schreiben zugeflossene Dotation von RM 100.000. v.Alten schreibt ( S. 132):<br />

1944 wandte sich <strong>Schlegelberger</strong> noch einmal direkt an Hitler, um die Genehmigung zu<br />

erhalten, entgegen den bestehenden Vorschriften, mit dem erhaltenen Geld ein<br />

landwirtschaftliches Anwesenin Baden 101 zu erwerben Hitler hat zwar seine Hilfe<br />

zugesichert, zu dem Kauf ist es aber nicht mehr gekommen. Diese Vorgänge<br />

verdeutlichen, dass er auch Hitler gegenüber als treu ergebener und verdienter<br />

Staatsdiener in den Ruhestand ging. Damit neigt sich die Waage gegen <strong>Schlegelberger</strong>.<br />

Das dürfte ein voreiliger Schluss sein. Eine solche Dotation war kein besonderes<br />

Zeichen von Hitlers Wohlwollen. Dotationen an herausragende Staatsdiener waren in<br />

Preußen seit jeher üblich. Bismarck erhielt vom Kaiser nach 1871 den noch heute der<br />

Familie Bismarck gehörenden Sachsenwald geschenkt; Helmut v. Moltke erhielt Geld,<br />

um sich das Gut Kreisau in Schlesien zu kaufen; Hindenburg war das Gut Neudeck/<br />

Ostpreußen als Ehrengabe des reiches geschenkt worden usw. Der Betrag von RM<br />

100.000 war übrigens eher karg, veglichen etwa mit der Dotation von RM 600.000<br />

plus Jagschlößchen, welche der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers erhalten hatte,<br />

Hätte Hitler FS sein Wohlwollen zeigen wollen, hätte er ihn, und nicht Thierack zum<br />

Reichsjustizminister gemacht. Aber Thierackwar gefügig und lenkbar, juristisch konnte<br />

er <strong>Schlegelberger</strong> nicht das Wasser reichen. <strong>Schlegelberger</strong> notiert in seinen<br />

Aufzeichnungen ( S. 68) Lammers sagte mir, dass der Führer ihn nach Theirack<br />

gefragt habe, er habe geantwortet, zum Landgerichtsdirektor werde es wohl gerade<br />

noch reichen. Der Luftglass-Fall und die Euthanasieaktion werden in Nürnberg nur<br />

inzidenter und ohne klare Subsumtion unter die Anklagepunkte behandelt. Das aber sind<br />

die einzigen Fälle, in denen FS unmittelbar mit einer konkreten Tötungsaktion in<br />

Zusammenhang gebracht werden kann. Die sonstigen Vorwürfe zielen auf den<br />

Schreibtischtäter. Sie sind gleichsam weicher, schwer fassbar und bei näherem Hinsehen<br />

scheinen sie völlig zu zerfallen, wie zu zeigen sein wird. Im Einzelnen lassen sich<br />

folgende Vorwurfsgruppen erschließen.<br />

101 Rheinweiler/Baden war Stammsitz der Familie v. Rotberg. Sohn Hartwig hatte 1942 Luise v.<br />

Rotberg geheiratet und lebte mit dieser in höchst beengten Verhältnissen in Berlin. Es war der Gedanke<br />

aufgekommen, in Rheinweiler eine Bleibe zu erwerben. Das „landwirtschaftiche Anwesen“ , um<br />

welches es wahrscheinlich ging, rd 1000 qm damaliger Weinberg, befindet sich jetzt <strong>im</strong> Eigentum von<br />

Hartwigs Tochter, wurde aber aus dem Gehalt von Hartwig erworben. Die Familie hat von den RM<br />

100.000 nicht gesehen.<br />

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