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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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wurde. Vom RMJ nahm <strong>Staatssekretär</strong> Roland Freisler teil. Die darüber hergestellte<br />

Niederschrift spricht davon, dass Juden in den Osten abgeschoben werden sollten, um<br />

ihnen dann auch Schl<strong>im</strong>meres zuzufügen. Von dieser Niederschrift scheint<br />

<strong>Schlegelberger</strong> keine Kenntnis bekommen zu haben, jedenfalls hat er das behauptet (S.<br />

32). In einer Folgesitzung am 6. März 1942, an welcher ein Referent des RMJ teilnahm,<br />

wurde über den von diesen Maßnahmen betroffenen Personenkreis gesprochen. Hierüber<br />

wurde <strong>Schlegelberger</strong> mündlich Bericht erstattet. Daraufhin richtete <strong>Schlegelberger</strong> am<br />

12. März 1942 an den Chef der Reichskanzlei, also praktisch zu Händen Hitlers,<br />

folgendes Schreiben (S. 32 ):<br />

Soeben wird mir von meinem Referenten über das Ergebnis der Sitzung vom 6. März<br />

betreffend Behandlung der Juden und Mischlinge vorgetragen. Nach dem Vortrage<br />

meines Referenten scheinen sich Entschlüsse vorzubereiten, die ich zum großen Teil für<br />

völlig unmöglich halten muss..... es wäre mir dringend erwünscht, sich mit Ihnen<br />

persönlich über die Angelegenheit zu unterhalten. Das Gespräch mit Lammers scheint<br />

nicht zu Stande gekommen zu sein. Am 5. April 1942 leitete <strong>Schlegelberger</strong> den<br />

Teilnehmern der Wannsee-Besprechung eine Stellungnahme zu, in der es unter anderem<br />

heißt ( S. 32/33): Die Endlösung der Judenfrage setzt eine klare .. Abgrenzung des<br />

Personenkreises voraus, für den die in Aussicht genommenen Maßnahmen getroffen<br />

werden sollen. Eine solche Abgrenzung ergibt sich nur, wenn von vorneherein davon<br />

abgesehen wird, die jüdischen Mischlinge zweiten Grades in die Regelung<br />

einzubeziehen. <strong>Schlegelberger</strong> sich in Bezug auf Halbjuden sonst der vom<br />

Reichsminister des Innern vertretenen Auffassung an, dass nämlich die Verhinderung<br />

der Fortpflanzung dieser Mischlinge ihrer Gleichschaltung mit den Volljuden und der<br />

damit verbundenen Abschiebung vorzuziehen ist. Dem würde es entsprechen, dass die<br />

Abschiebung bei denjenigen Halbjuden von vorneherein ausscheidet, die nicht mehr<br />

fortpflanzungsfähig sind.<br />

<strong>Schlegelberger</strong> war die bevorstehende Abschiebung der Juden in den Osten also<br />

bekannt, und er sprach sich für die Sterilisierung von Halbjuden aus. Die Abschiebung<br />

oder, wie es auch hieß, die Umsiedlung der Juden in den Osten war beschlossene Sache.<br />

Das RMJ hatte keine Macht, daran etwas zu ändern. Schegelbergers Vermerk, so<br />

schl<strong>im</strong>m er sich liest, besagt daher eigentlich: Es müssen aber doch nicht alle Juden<br />

abgeschoben werden!<br />

3. Abschiebung oder Vernichtung<br />

Umsiedlungsaktionen größeren Umfanges waren damals nichts Außergewöhnliches.<br />

Aufgrund der zwischen Hitler und Stalin 1939 getroffenen Vereinbarungen waren etwa<br />

150.000 Deutsche aus dem von der Sowjetunion besetzten Baltikum und Bessarabien ins<br />

Reich (Wartheland) umgesiedelt worden. Zwischen Hitler und Mussolini hatte es eine<br />

Verständigung gegeben, wonach die deutschsprachigen Südtiroler entscheiden mußten,<br />

sich entweder vollständig zu italianisieren oder ins Reich auszureise (Option). Etwa<br />

75.000 machten von dieser Option Gebrauch und wanderten „he<strong>im</strong> ins Reich“, zumeist<br />

ins Wartheland. An diesen Aktionen war das <strong>Reichsjustizministerium</strong> offenbar völlig<br />

unbeteiligt. Es finden sich auch keine einschlägigen Gesetze, über die Aus – und<br />

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