Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium
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Auch unter dem Grundgesetz ist der Richter an best<strong>im</strong>mte Vorgaben gebunden. Wer den<br />
freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat ablehnt, kann nicht Richter sein. Der Richter<br />
muss in seinem Amt, welches ihm von der Öffentlichkeit anvertraut worden ist, auf die<br />
in dieser vorherrschenden Anschauungen Rücksicht nehmen. Bis 1942, solange FS <strong>im</strong><br />
Amt war, stand das deutsche Volk offenbar in seiner großen Mehrheit unter dem<br />
Eindruck der augenscheinlich überwältigenden Erfolge des Reg<strong>im</strong>es. Hitler galt noch<br />
in weitesten Kreisen als der unfehlbare Führer. Selbst wenn, wie allgemein unterstellt<br />
wird, FS das Reg<strong>im</strong>e persönlich ablehnte, war es daher nicht von vorneherein<br />
vorwerfbar, wenn er die Richterschaft aufforderte, in ihrer Entscheidungspraxis den<br />
Überzeugungen des Volkes Rechnung zu tragen. Das wird auch heute von Richtern<br />
verlangt , wie etwa die problematische, verfassungsrechtlich aber gebilligte<br />
Rechtsprechung <strong>im</strong> Rahmen des Volksverhetzungsparagraphen § 130 StGB zeigt. 119<br />
b. Ansprache v. 23. April 1941<br />
<strong>Schlegelberger</strong> hielt am 23. April 1941 eine Rede, in der er ua ausführte: (S. 13):<br />
Die Unabhängigkeit von Weisungen ist nach gefestigter Volksüberzeugung ein<br />
selbstverständliches und unentbehrliches Attribut des Richters.... dass das Recht nur von<br />
in diesem Sinne unabhängigen Richtern gesprochen werden dürfe, hat der Führer schon<br />
in seiner ersten Kanzler Rede mit Nachdruck hervorgehoben......Daneben gilt<br />
folgendes.... Der Richter soll Recht sprechen <strong>im</strong> Namen des Volkes. Hat sich die<br />
Weltanschauung in einem Volke so grundlegend und mit so gefestigter Kraft gewandelt,<br />
wie in Deutschland nach dem Siege der Bewegung, so kann der Richter getreu seines<br />
Amtes nur walten, wenn er von dieser neuen Weltanschauung durchdrungen ist, und es<br />
kann keinem Zweifel unterliegen, dass nunmehr jede Norm des geltenden Rechts unter<br />
Berücksichtigung der <strong>im</strong> Parteiprogramm anerkannten Sittenordnung und<br />
Weltanschauung und dazu der maßgebenden Willensäußerungen ihres Schöpfers und<br />
berufensten Künders, des Führers, auszulegen und anzuwenden ist.<br />
Hätte <strong>Schlegelberger</strong> 1933 den Führerwillen als Auslegungsmaßstab gepriesen,<br />
verdiente er Vorwurf. Im Jahre 1941 waren aber unter vielen anderen folgende, heute<br />
peinlich berührende, Aussprüche führender deutscher Juristen <strong>im</strong> Markt 120 :<br />
Gesetzgeber ist nicht die Reichsregierung oder der Reichstag, sondern allein<br />
der Führer und Reichskanzler.<br />
Die Amtsgewalt des Führers ist keine Kompetenz. Nicht der Führer macht das<br />
Amt sondern der Führer gestaltet das Amt nach seiner Mission.<br />
Die Amtsgewalt des Führers kennt keine Zuständigkeitslücken. Die Amtsgewalt<br />
des Führers ist über aller Kompetenz. Die Amtsgewalt des Führers ist total.<br />
Haftstrafe verhängt wird. Solche Gesetze gibt es heute in 25 US-Staaten und auch <strong>im</strong> US-<br />
Bundesstrafrecht; das Gesetz ist vor allem wegen seiner Anwendung in Kalifornien bekannt.<br />
119 vgl. Bertram, Der Rechtsstaat und seine Volksverhetzungsnovelle, NJW 2005, 1476<br />
120 zitiert nach JuN, S. 108<br />
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