10.10.2013 Aufrufe

Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nr. 11: Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens. Hierzu<br />

vergleiche man die heutige Diskussion zu überhöhten Bonifikationen für<br />

Investmentbanker.<br />

Nr. 14: Wir fordern Gewinnbeteiligung an Großbetrieben. Seit Jahren eine, heute<br />

zT verwirklichte Forderung aller Parteien unter dem Grundgesetz.<br />

Nr. 15: Wir fordern die Schaffung eines gesunden Mittelstandes und seine<br />

Erhaltung. Ständige Forderung in Sonntagsreden der CDU/FDP.<br />

Nr.20: Ausbau des gesamten Volksbildungswesens, um jedem Deutschen das<br />

Einrücken in führende Stellungen zu ermöglichen. Ewiges Thema der deutschen<br />

Kulturpolitik unter dem GG.<br />

Nr. 20: Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewußte politisch Lüge<br />

und ihre Verbreitung durch die Presse. Beachte heute die Landespressegesetze,<br />

die Einrichtung des deutschen Presserates usw.<br />

Nr. 24 Abs. 2 S. 2: Gemeinnutz vor Eigennutz. vgl. Art. 14 Abs. 2 und 3 GG:<br />

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der<br />

Allgemeinheit dienen.(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit<br />

zulässig.<br />

Nr. 25: Unbedingte Autorität des politischen Zentralparlamentes.<br />

Es wird gesagt, dass diese Rede nach dem Empfängerhorizont als ein eindeutiges<br />

Bekenntnis zum NS-Staat habe verstanden werden müssen und verstanden werden<br />

sollte. Es sei nicht bekannt, dass sie damals anders aufgefasst wurde. Als<br />

Empfängerhorizont wird beschrieben das Gesamt der Umstände, die einen redlichen<br />

Bürger zu einem best<strong>im</strong>mten Verständnis einer Aussage bringen. <strong>Schlegelberger</strong>s<br />

Empfängerhorizont bei dieser Rede bestand aus erfahrenen Richter, die zwischen der<br />

Norm und der Auslegung einer Norm unterscheiden konnten; diesen war das prekäre<br />

politische Umfeld, in welchem <strong>Schlegelberger</strong> sprach, bewußt. Man konnte nicht offen<br />

sprechen. Es ist zwar möglich, dass <strong>Schlegelberger</strong> sein Auditorium auf den NS-Staat<br />

einschwören wollte. Es ist aber auch möglich, dass seine Zuhörer genau zuhörten und<br />

sich fragten, was <strong>Schlegelberger</strong> denn wohl damit meinte, wenn er das Parteiprogramm,<br />

welches in der Rechtspraxis doch überhaupt keine Rolle spielte, so hervorhob. Dieses<br />

war 1941 doch in keiner Weise verwirklicht worden. Nr. 20 und 25 waren besonderes<br />

prekär: Alle Deutschen, mochten sie Dr. Goebbels und seine geschickte Propaganda<br />

auch bewundern, wußten, dass die gleichgeschaltete Presse bewußte politische Lügen<br />

verbreitete. Die Autorität des Zentralparlamentes, des Reichstags, der kaum noch tagte,<br />

war völlig untergraben. <strong>Schlegelberger</strong>s Rede konnte also durchaus den Inhalt gehabt<br />

haben und konnte auch so verstanden werden: Liebe Kollegen, wohin sind wir <strong>im</strong><br />

Deutschen Reich heute gekommen! Schaut euch doch das Parteiprogramm einmal<br />

wirklich an und nützt die darin enthaltenen rechtsstaatlichen Element, indem ihr <strong>im</strong><br />

Schutz dieses NS-Programm, gegen die NS- Reg<strong>im</strong>e Urteile macht.<br />

Als zweite Auslegungsquelle hatte FS die Willensäußerungen ihres Schöpfers und<br />

berufensten Künders, des Führers, genannt. Auch diese Worte müssen nicht das<br />

bedeuten, was sie heute scheinen. In der Eröffnungsrede zum Nürnberger Parteitag 1935<br />

57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!