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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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Justiz von der Monarchie bis zur Demokratie in der Bundesrepublik“. Das zentrale<br />

Thema der Dissertation ist der Nürnberger Prozess gegen <strong>Schlegelberger</strong> – Hitlers Top-<br />

Juristen. Arne Wulff listet jedoch – neben den Anklagepunkten und jeweils der<br />

Entgegnung der Verteidigung – fast nur wohlwollende Zeugenaussagen und entlastende<br />

Dokumente auf. In Wulffs Traktat erscheint <strong>Schlegelberger</strong> als Bollwerk gegen die<br />

Angriffe der Nazis auf das Rechtssystem, als Hüter einer unabhängigen Justiz. Als ein<br />

solches Bollwerk stellte <strong>Schlegelberger</strong> sich auch selbst dar: Hitler, so erklärt<br />

<strong>Schlegelberger</strong> bei den Nürnberger Prozessen unter Eid, „war der erklärte Gegner“.<br />

Dieser Gegner beruft ihn 1941, nach acht Jahren angeblicher Widerständigkeit, zum<br />

geschäftsführenden Reichsjustizminister und gewährt ihm bei seiner Pensionierung eine<br />

Donation von 100 000 Mark. 1944 bittet der Beschenkte Hitler um Genehmigung, mit<br />

diesem Geld ein Grundstück kaufen zu dürfen. Arne Wulff freilich führt in seiner<br />

Dissertation aus, der Mann habe das Geld aus Hitlers Hand nie angerührt und das<br />

Grundstück mit anderem Geld kaufen wollen. Dessen vom Führer genehmigte Bitte,<br />

auch <strong>im</strong> Ruhestand seine Dienstuniform tragen zu dürfen, wird von Arne Wulff nicht<br />

erwähnt. Gewiss war <strong>Schlegelberger</strong> kein fanatischer Faschist. Er war, wie das Gericht<br />

anerkennt, eine tragische Figur. Doch wie ein bürgerlich konservativer und<br />

pflichtbewusster Beamter lavierend von Kompromiss zu Kompromiss zum<br />

Mitverantwortlichen wird für Barbarei und für nicht wenige Morde, das gibt diesem Fall<br />

paradigmatische Brisanz. Doch Arne Wulff findet kein Wort der kritischen Reflexion<br />

und Distanz. Wann geht ein von Verantwortung getragenes Verhinderungs-Mitwirken<br />

über in verbrecherische Mittäterschaft? Wo setzt die Sittlichkeit dem Gehorsam<br />

Grenzen? Wann müssen Beamte künftig die Reißleine ziehen, wo ihren Dienstherrn<br />

ausbremsen oder aufkündigen? Dazu bietet Arne Wulffs Traktat keinen einzigen<br />

Gedanken. Statt dessen verliert sich dieses intellektuell auffallend dürftige Papier in<br />

mitfühlendem Verständnis und in biografischen und familiären Details.Ist Arne mit<br />

dieser distanzlosen Doktorarbeit <strong>im</strong> Amt des Chefs einer Staatskanzlei in unserer<br />

Demokratie tragbar? Kann sich Schleswig-Holstein einen solchen Spitzenbeamten<br />

leisten?<br />

1 OVGE 18, 446 ff<br />

Anhang 2 Kontrollratsgesetz Nr. 10
<br />

Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden<br />

oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben.<br />

vom 20. Dezember 1945<br />

lm die Best<strong>im</strong>mungen der Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943 und des<br />

Londoner Abkommens vom 8. August 1945, sowie des <strong>im</strong> Anschluß daran erlassenen<br />

Grundgesetzes zur Ausführung zu bringen, und um in Deutschland eine einheitliche<br />

Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern und<br />

anderen Missetätern dieser Art - mit Ausnahme derer, die von dem Internationalen<br />

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