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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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fachliches Wissen, sondern auch die Vornehmheit der Gesinnung, die unter Verachtung<br />

jeder Hinterhältigkeit <strong>im</strong> Geiste wahrer Kameradschaft das Letzte einsetzen läßt für die<br />

Erfüllung der gestellten Aufgaben.<br />

Ich wünsche Ihnen, Herr Reichsminister, daß, wenn Sie einmal aus diesem Amte<br />

scheiden, Sie die Gewißheit der Liebe und Verehrung dieser Ihrer Gefolgschaft haben<br />

mögen, die der letzte Reichsjustizminister Dr. Gürtner in so hohem Maße genossen hat,<br />

und die ich mit Stolz in den Ruhestand herübernehme.<br />

III. Nach der Entlassung<br />

(Weiter aus den Aufzeichnungen) Es bleibt mir nur übrig, über meine Tätigkeit als<br />

<strong>Staatssekretär</strong> und geschäftsführender Minister abschließend folgendes zu sagen: In<br />

einer Ansprache in der Gesellschaft der Berliner Freunde der deutschen Akademie vom<br />

9. Dezember 1937 über Kunstschaffen und Gesetzgebung habe ich folgendes ausgeführt:<br />

Wer je ein Buch geschrieben hat, weiß, daß der Autor sein fertiges Werk nicht liest. Hat<br />

er, und das gleiche gilt für den Künstler, den Stoff bezwungen, so bindet ihn nicht mehr<br />

allzu sehr die Liebe des Erzeugers zu seinem Werk, ja, es tritt ein Zustand der<br />

Entfremdung ein: Zu neuen Ufern lockt ein neuer Tag 158 . Ganz anders der<br />

Gesetzgeber, jedenfalls der Gesetzgeber unserer Zeit.<br />

Seine Aufgabe ist nicht damit erfüllt, daß das Gesetz <strong>im</strong> Reichsgesetzblatt steht, nein,<br />

seine schwere Aufgabe beginnt dann erst, und diese besteht darin, das Gesetz mit Leben<br />

zu erfüllen. Er muß die Gedanken des Gesetzes hinaustragen in die beteiligten Kreise<br />

des Volkes, muß werben für das Verständnis, muß acht darauf geben, daß das Leben<br />

nicht aus der Bahn weicht, die das Gesetz vorschreibt, muß mahnen, ermuntern und<br />

belehren. Er trägt die Verantwortung dafür, daß das Gesetz befolgt wird.<br />

Dieser Aufgabe wird der Gesetzgeber nur dann gerecht werden können, wenn er sich<br />

übt in der großen Kunst, die das Gehe<strong>im</strong>nis der Volksführung ist, der Kunst der<br />

Menschenbehandlung......<br />

Auf dieser Erkenntnis beruhen die vielen von mir erwähnten Vorträge, aus dieser<br />

Überzeugung bin ich nicht müde geworden, in die Bezirke hinauszufahren und mit<br />

meinen Richtern und Staatsanwälten über die dienstlichen Aufgaben und über ihre<br />

persönlichen Schicksale zu sprechen. Und wenn meine Tätigkeit für die Justiz<br />

segensreich gewesen ist, so weiß ich, daß das Gehe<strong>im</strong>nis des Erfolges nicht in erster<br />

Reihe in dem Ersinnen neuer Normen, sondern gerade in dieser Fühlungnahme von<br />

Mensch zu Mensch, in der sorgfältigen Auswahl der Persönlichkeiten und dem Vorbild<br />

gelegen hat.<br />

158 Zitat aus Goethes Faust<br />

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