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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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protestantische Familie. Endungen auf „er“ seien dort wie auch sonst häufig, z.B.<br />

Hitler, Gürtner. 33<br />

Alsbald nach der Machtübernahme zeigte sich deutlich, dass der bayerische<br />

Justizminister Dr. Franck kraft seiner Stellung in der Partei die Führung in allen<br />

Justizangelegenheiten für sich in Anspruch nahm. Dieses bereitete Dr. Gürtner schwere<br />

Sorgen, und er erbat oft meinen Rat, wie man diese Frage meistern könne. Ich wusste,<br />

dass Gürtner keine Kampfnatur war und in einem Kampf mit Franck sicher unterliegen<br />

würde. Da man andererseits mit einer einfachen Ablehnung nicht weiterkommen würde,<br />

riet ich Dr. Gürtner, dem Führer vorzuschlagen, Frank zum Reichskommissar für die<br />

Erneuerung des deutschen Rechts zu ernennen. Ich erwartete auf der einen Seite die<br />

Zust<strong>im</strong>mung von Frank und andererseits keine Gefahren, da ja schließlich ohne<br />

Zust<strong>im</strong>mung des Reichsjustizministers nichts Wesentliches geschehen konnte. Diese<br />

Taktik erwies sich als richtig. Franck nahm das neue Amt gern an, hat aber als<br />

Reichsjustizkommissar wegen seiner sonstigen Interessen keinen erheblichen Einfluss<br />

auf die Gesetzgebung genommen.<br />

Dass es bald zu einer einheitlichen deutschen Justiz kommen möge, war ein weit<br />

verbreiteter Wunsch, und alsbald wurde dieses Problem das zentrale Problem der<br />

Rechtspflege. Immerhin war aus Vorsicht ein langsames vorwärts schreiten geboten.<br />

Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 war die Justiz<br />

Reichsjustiz geworden. Ein erstes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das<br />

Reich vom 16. Februar 1934 zog hieraus auf einzelnen Gebieten Folgerungen: Sämtliche<br />

Gerichte sprechen fortan Recht <strong>im</strong> Namen des Deutschen Volkes, das<br />

Begnadigungsrecht wird dem Reichspräsidenten vorbehalten. Die Freizügigkeit der<br />

Richter und Rechtsanwälte sowie der notariellen Urkunden wird gesichert. Ein zweites<br />

Überleitungsgesetz übertrug die Zuständigkeiten der oberen Landesjustizverwaltungen<br />

auf den Reichsminister der Justiz.<br />

In dieser Lage der Entwicklung propagierte Preußen plötzlich den Gedanken einer<br />

Spaltung der Reichsjustizverwaltung, d.h. des Ministeriums in ein gesetzgebendes<br />

Ministerium und ein Verwaltungsministerium. Minister Kerrl 34 erschien eines Tages,<br />

33 FS persönliche Aufzeichnungen beginnen mit dem Hinweis auf diese Herkunft: Während ich mit<br />

diesen Aufzeichnungen beginne, <strong>im</strong> Februar des Jahres 1945, fahren in endlosem, oft<br />

kilometerlangem Zuge ländliche Fuhrwerke, bespannt mit abgetriebenen Pferden, beladen mit<br />

meist ärmlichstem Hausrat und in dicke Tücher gehüllten Frauen und Kindern still und traurig<br />

durch Lehnin gen Westen. So ähnlich muß es gewesen sein, als vor etwa 200 Jahren die ihres<br />

Glaubens wegen verfolgten Salzburger ihre He<strong>im</strong>at verließen, um in Ostpreußen Aufnahme zu<br />

finden.. Mit diesen Salzburger Emigranten kam auch mein Vorfahr, gleichfalls ein Bauer, nach<br />

Ostpreußen. Balthasar <strong>Schlegelberger</strong> wurde wie die anderen Salzburger in der Gegend von<br />

Gumbinnen angesiedelt. Sein Sohn, S<strong>im</strong>on, lebte in Ragnit, dessen Sohn, mein Großvater, in Tilsit.<br />

Er war, wie sein Vater, nicht mehr Bauer sondern Kaufmann, und diesen Beruf wählte auch mein<br />

Vater, Rudolph <strong>Schlegelberger</strong>. Er begründete in Königsberg ein Getreidekommissionsgeschäft, das<br />

sich eines großen Ansehens erfreute.<br />

34 1887 – 1941; damals Preußischer Justizminister<br />

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