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Franz Schlegelberger - Staatssekretär im Reichsjustizministerium

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allgemein vor, durch seine Reden und Schriften das Reg<strong>im</strong>e gestärkt zu haben. Diese<br />

sind wie folgt zu gliedern:<br />

1. Nazifizierung des BGB<br />

2. Beteiligung an der Euthanasieaktion<br />

3. Zerstörung des unabhängigen Richtertums<br />

4. Verbrechen gegen Juden<br />

5. Verbrechen gegen Polen<br />

6. Justizverbrechen durch gesetzgeberische Tätigkeit<br />

7. Hinrichtung des Juden Luftglass<br />

III. Perspektive der Vorwürfe<br />

1. Zeitlicher Rahmen<br />

Bei allen Beurteilungen der NS-Zeit fällt auf, dass der sehr enge Zeitrahmen kaum<br />

gewürdigt wird. Hitler wurde 1933 legal zum Reichskanzler ernannt. Bis zum Tode des<br />

Reichspräsidenten Hindenburg <strong>im</strong> August 1934 war es kaum zu Übergriffen<br />

gekommen, welche die nicht unmittelbar beteiligten Zeitgenossen als Verstoß gegen<br />

rechtstaatliche Grundsätze empfanden. 108 Der Erlass Ermächtigunggesetzes galt nicht<br />

als Verfassungsverstoß. Der verbrecherische Charakter einzelner Handlungen, etwa die<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit dem so genannten Röhm-Putsch (Juni/Juli 1934) verübten<br />

Morde u.a. an Kurt v. Schleicher und seiner Frau, stellten sich erst in der Nachschau als<br />

solche heraus. Die folgenden 5 Jahre bis zum Kriegsausbruch am 1. September 1939<br />

waren geprägt von einer Serie großer politischer Erfolge des Reg<strong>im</strong>es 109 , denen ein alle<br />

Kreise erfassender wirtschaftlicher Aufschwung einherging. Die Problematik dieser<br />

Vorgänge konnte von den von der Massenkommunikation noch wenig erreichten<br />

Zeitgenossen kaum erkannt werden. Hierbei sei die doch wohl unrichtige Behauptung<br />

als richtig unterstellt, dass die Wiederbewaffnung, der Autobahnbau und andere<br />

Abreitsbeschaffungsprogramme den wirtschaftlichen Aufschwung à la Keynes<br />

herbeiführten. Man vergleiche nur die Hilflosigkeit, mit welcher die durch Fernsehen<br />

und eine weitgehend freie Presse unterrichete deutsche Öffentlichkeit auf die<br />

offensichtlichen Rechtsbrüche <strong>im</strong> Zusammenhang mit der so genannten Eurokrise (<br />

2011/12) reagiert. Während jeder Bewohner der DDR wußte, dass man in einer Diktatur<br />

lebte, war das nach dem Urteil der meisten deutschen Normalbürger, die über die<br />

Friedenszeit der NS-Zeit befragt werden konnten, eigentlich nicht spürbar. Sebastian<br />

Haffner, ein ausgewiesener Gegner des NS-Reg<strong>im</strong>es, hat daher in Anmerkungen zu<br />

Hitler (1978) die Behauptung aufgestellt: Wäre Hitler vor dem 1. September 1939<br />

108 Der Reichstagsbrand am 27.2. 1933 war wahrscheinlich wirklich die Tat des Marinus v.d. Lubbe<br />

109 Graf Kessler, gewiss kein Sympathisant des Reg<strong>im</strong>es schreibt am 25. Mai 1935 in sein Tagebuch:<br />

Man kann über Hitler denken, was man will, jedenfalls ist sein Rede ( vor dem Reichstag v. 22. Mai )<br />

gehalten hat, eine große staatsmännische Leistung.... Man muss auch erkennen, dass diese rede nur<br />

durch die Weidereinführung der Wehrpflicht möglich geworden ist, denn erst sie hat Deutschland zu<br />

einem ernst zu nehmenden verhandlungspartner gemacht. ..<br />

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