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Algorithmen und Datenstrukturen Vorlesungsskript WS/SS 99-00

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4. Eigenschaften von <strong>Algorithmen</strong><br />

zu 1. Mit den Werten Ï nach « gilt dort È<br />

zu 2. Offenbar gilt:<br />

Ï Ï ¬ <br />

Ï ¡ ¬<br />

Ï ¡ ¡ <br />

¡ ¬ ¡ ¡ <br />

¬ <br />

Hieraus folgt insgesamt È Ï ¬ È <br />

zu 3. È Ï ÆÀ<br />

Damit ist die partielle Korrektheit bewiesen. Man beachte, daß hierfür die Bedingung<br />

nicht benötigt wurde. Sie wird erst zu Beweis der Terminierung<br />

benötigt.<br />

Hierzu zeigen wir, daß für den Wert von Ù Ï gilt:<br />

1. Ï Ù , d.h. Ù bleibt bei allen Schleifendurchläufen nichtnegativ.<br />

2. Ù wird bei jedem Schleifendurchlauf echt kleiner.<br />

Haben wir dies bewiesen, so folgt daraus, daß es nur endlich viele Schleifendurchläufe<br />

geben kann, daß XYZ also (bzgl. VOR) terminiert.<br />

zu 1. Dies ist offensichtlich.<br />

zu 2. Sei Ù der Wert unmittelbar vor Ablauf von ¬, <strong>und</strong> sei Ù<br />

der Wert unmittelbar danach. Dann gilt:<br />

Ù Ï<br />

Ù Ï Ï <br />

Da ist (!), ist Ù Ù<br />

Dies vervollständigt der Beweis der totalen Korrektheit von XYZ bzgl. VOR <strong>und</strong><br />

NACH.<br />

4.3.5. Korrektheit applikativer <strong>Algorithmen</strong><br />

Für den Nachweis von Eigenschaften — wie z.B. der Korrektheit — applikativer<br />

<strong>Algorithmen</strong> verwendet man typischerweise Induktionsbeweise, die der Struktur<br />

der rekursiven Funktionsdefinition folgen.<br />

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