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UMWELTPOLITIK - Eltis

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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />

Analyse des umweltrechtlichen Ordnungsrahmens<br />

Abbildung 2: Chronologisches Soll-Zielsystem für Partikel, Stickoxide und Lärm<br />

Auf der Zeitachse stellen sich die bereits feststehenden Maßnahmen gemäß Abbildung 2 dar.<br />

a) Partikel (Feinstaub PM10)<br />

Nachdem die EU Mitte der 90er Jahre in ihrer Luftqualitätsrahmenrichtlinie [96/62/EG] die Leitlinien ihrer<br />

Luftreinhaltepolitik festlegte, setzt die 1. Tochterrichtlinie 1999/30/EG diese Vorgaben für einige Schadstoffe –<br />

unter anderem Feinstaub und Stickoxide – in konkrete Immissionsgrenzwerte um. Der nationale Gesetzgeber<br />

übertrug diese mit dem 7. Gesetz zur Änderung des BImSchG und der 22. BImSchV 2002 in nationales Recht.<br />

Was wird in Bezug auf Feinstaub dort materiell geregelt? Die 22. BImSchV schreibt Immissionsgrenzwerte<br />

vor, die sowohl hinsichtlich ihrer Höhe, Toleranzmarge und Umsetzungsfrist als auch des Beurteilungszeitraums<br />

zweifach gestaffelt werden. Ab 1. Januar 2005 darf ein Jahresmittelwert der PM10-Immission von 40 µg/m3 nicht<br />

mehr überschritten werden. Vorher erleichtern abgestufte Toleranzmargen den Übergang, die zum Zielwert<br />

organisch hinführen sollen. Der zweite Wert – der 24 Stunden-Mittelwert – legt für das Jahr 2005 eine Schwelle<br />

bei 50 µg/m3 fest, die höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden darf. Ab 2010 werden die Anforderungen<br />

noch einmal deutlich erhöht, indem nur noch 20 µg/m3 als Jahresmittelwert und sieben Überschreitungen von<br />

Tagesmittelwerten akzeptiert werden. Werden die Grenzwerte überschritten, sind umgehend Maßnahmen einzuleiten<br />

(z.B. Luftreinhaltepläne aufstellen), mit denen diese erreicht werden sollen.<br />

Ein Vergleich der Grenzwerte mit der Immissionsbelastung im Status quo zeigt für die meisten Ballungsräume<br />

folgende Gemeinsamkeiten: Der Jahresmittelwert von 40 µg/m3 ab dem Jahr 2005 wird nahezu überall eingehalten.<br />

Der um die Hälfte abgesenkte Grenzwert, der fünf Jahre später in Kraft tritt, wird vielerorts überschritten,<br />

was jedoch insofern vorläufig unbedenklich sein könnte, da bis dahin noch technische Fortschritte bei den<br />

Partikelemittenten durch die Fortschreibung der Abgasgrenzwerte erzielt werden. Die häufigste Zielverletzung<br />

bahnt sich beim Tageskriterium mit max. 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr (2005) an, das an vielen<br />

Hauptverkehrsstraßen deutscher Großstädte deutlich verfehlt wird. Beispiele hierfür lassen sich stellvertretend<br />

aus Berlin, Nürnberg, München, Frankfurt, Köln, an fast allen Messstellen Niedersachsens, u.v.m. anführen. Die<br />

Vorgabe von maximal sieben Überschreitungen im Jahr ab 2010 erscheint aus heutiger Sicht besonders<br />

anspruchsvoll.<br />

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