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UMWELTPOLITIK - Eltis

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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />

Analyse des umweltrechtlichen Ordnungsrahmens<br />

Tabelle 2 Kürzungsmaßnahmen im ÖPNV ab 2004<br />

Finanzierungsbausteine im ÖPNV<br />

Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a<br />

PBefG und § 6a AEG Pauschal Reduktion in 3 Staffeln, jeweils 4 % in 2004, 2005, 2006<br />

Regionalisierungsmittel Einmaliges Einfrieren in 2004 um 2%, danach Dynamisierung wie vorgesehen<br />

Mineralölsteuervergütung im ÖPSV Reduktion um 12% ab 2004<br />

GVFG-Mittel Moderate Absenkung um 10 Mio auf 1,667 Mrd. e<br />

Investitionsmittel Schiene Gestaffelte Absenkung auf 2,2, Mrd e in 2008 (noch in Verhandlung)<br />

Steuerbefreiung Job-Ticket (indirekt wirkend) Aufhebung<br />

Auch ein Ausgleich abgesenkter Bundesmittel durch andere Gebietskörperschaften wie Länder oder Kommunen<br />

ist weitgehend auszuschließen. Deren Etats sind infolge ausbleibender Steuereinnahmen ebenfalls defizitär.<br />

Folgerichtig haben die ersten Länder ihre Förderquoten bei den GVFG-Mitteln gesenkt. Die Kommunen bzw.<br />

deren Unternehmen müssen einen höheren Eigenanteil zu den Investitionen aufbringen, zu dem sie häufig<br />

kaum in der Lage sind. Verschärft wird die Dramatik aufklaffender Finanzierungslücken dadurch, dass in den<br />

kommenden Jahren der kommunale Reinvestitionsbedarf stark anwächst, insbesondere bei Kunstbauten wie<br />

Brücken, Tunnel usw.<br />

Formulierung: doppelt gemoppelt<br />

Insgesamt wird der ÖPNV künftig mit deutlich geringerer Finanzausstattung auskommen müssen als in der<br />

Vergangenheit. Kürzungsbestrebungen sind allein durch die Verpflichtung zur Daseinsvorsorge begrenzt, einen<br />

Mindeststandard an Angebotsmenge und -qualität aufrechtzuerhalten. Bezogen auf das korrespondierende Mittelvolumen<br />

dürfte die Untergrenze bei rund 75 % des heutigen Engagements liegen. Würden alle Einsparreserven<br />

tatsächlich aktiviert, ist zu vermuten, dass das jetzige Angebotsniveau bis auf wenige Abstriche gehalten werden<br />

könnte.<br />

Die Subsysteme des ÖPNV müssen damit rechnen, etwaige Erbhöfe in Frage gestellt zu sehen, d.h. vermehrt<br />

einer Kosten-Nutzen-Analyse unter Einschluss der Alternativen unterzogen zu werden. Dies bedeutet z.B. für den<br />

SPNV, aber auch für die Straßenbahn, in seiner/ihrer Wirtschaftlichkeit stärker an der – häufig kostengünstigeren<br />

– Alternative Bus gemessen zu werden. Aber auch der Bus steht wiederum in Konkurrenz zu flexibleren<br />

Bedienungsformen (Beispiel: Anrufsammeltaxi), die vor allem in Randzeiten Effizienzvorteile versprechen.<br />

b) Grundlegende Finanzreform im ÖPNV<br />

Die Reaktion der ÖPNV-Unternehmen auf die oben skizzierten politischen Beschlüsse basiert auf zwei Argumenten:<br />

Mit den verabschiedeten Mittelkürzungen sei eine absolute Grenze erreicht, eine nochmalige Absenkung<br />

sei nicht mehr vertretbar und gehe mit massiven Leistungseinbußen einher. Zweitens müssten die Transfers<br />

auf lange Sicht wieder erhöht werden, sofern die Verkehrspolitik den modal split beeinflussen wolle und der<br />

künftige Investitionsbedarf bewältigt werden solle.<br />

Wie konkurrenzfähig der ÖPNV tatsächlich im Idealzustand mit dem motorisierten Individualverkehr sein<br />

kann, ist nicht prognostizierbar. Die Summe der eingesetzten Mittel im öffentlichen Verkehr ist mit geschätzten<br />

22-23 Milliarden Euro beachtlich (davon ÖSPV 10-11 Milliarden Euro), die Effizienz ihrer Verwendung könnte<br />

jedoch deutlich höher sein. Somit ist nicht der Umfang der staatlichen Transferleistungen das vordringliche Problem,<br />

sondern der suboptimale Einsatz der Ressourcen. Die ÖPNV-Branche steht in der Pflicht, ihre internen Verbesserungspotenziale<br />

auszuschöpfen, bevor sie einen höheren Mittelzufluss fordert – der berechtigt sein kann.<br />

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