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UMWELTPOLITIK - Eltis

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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />

Vorgehensweise der betriebswirtschaftlichen Analyse bei BVG und SVF<br />

VI. Exkurs: Verwertungsrisiken von Fahrzeugen unterhalb der EEV-Norm nach 2010<br />

Mit der Etablierung höherer Umweltstandards, insbesondere nach 2010, ist ein Risiko der vorzeitigen Aussonderung<br />

von noch bis 2008/2009 angeschaffter Euro 3- bzw. Euro 4-Busse nicht auszuschließen. Ursache hierfür<br />

kann die generelle bzw. punktuelle Forderung von Aufgabenträgern zum Einsatz von Fahrzeugen anspruchsvoller<br />

Umweltstandards oder die Nichterfüllung von Emissionsstandards sein.<br />

Abbildung 8: Möglicher Verlust bei erforderlicher Veräußerung, deutlich vor Erreichung der<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (hier acht bzw. zwölf Jahre)<br />

Fahrzeuge, die in den Jahren 2004 bis 2009 noch mit einem niedrigeren Umweltstandard beschafft werden,<br />

wären bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von acht bis zwölf Jahren im Zeitraum 2012 bis 2021 planmäßig<br />

zu ersetzen. Insofern sich bis 2015 die Erwartungen der Aufgabenträger oder die Emissionsgrenzwerte<br />

den Einsatz von Bussen mit geringerem Umweltstandard einschränken bzw. verbieten, wären die betreffenden<br />

Busse nach allenfalls sechs bis zehn Jahren auszusondern.<br />

Die Abbildung 8 zeigt die Differenz zwischen den kalkulatorischen Restwerten, die sich bei üblicher linearer<br />

Abschreibung über acht bis zwölf Jahre bei den Unternehmen als so genannter Restbuchwert und den weitgehend<br />

darunter liegenden Verkehrswerten (Händlereinkaufswert) ergibt. Diese Differenz liegt zumeist deutlich<br />

über 10 %-Punkte bezogen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten, sofern mindestens drei Jahre vor Erreichung<br />

der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ein Bus veräußert werden muss.<br />

Dabei sind Risiken, dass der in Abbildung 8 dargestellte Verkaufserlös am Markt auf Grund des geringeren<br />

Umweltstandards nicht erzielt wird, nicht berücksichtigt. Da diese nicht unerheblich sind, wird generell die<br />

Annahme eines Wertverlusts von 10 %-Punkten bezogen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Fahrzeuge<br />

für angemessen gehalten. Dieser Wertverlust ist über entsprechende Wagniskosten in der Kostenvergleichsrechnung<br />

zwischen Referenz- und EEV-Bussen abzubilden.<br />

Der alternative Ansatz wäre die Berücksichtigung von Nachrüstungskosten für die Referenzfahrzeuge (Euro<br />

3-Dieselbusse) für emissionsmindernde Einrichtungen. D.h. die Wagniskosten entsprächen mindestens den<br />

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