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UMWELTPOLITIK - Eltis

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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />

Einsatz von EEV-Dieselbussen bei den Berliner Verkehrsbetrieben AÖR (BVG)<br />

Bei der Beurteilung des Verwertungsrisikos wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge nach sechs Jahren<br />

Nutzung – im Zeitraum 2011 bis 2015 – vorzeitig veräußert werden müssen und gegenüber dem derzeitigen Verkehrswert<br />

für Fahrzeuge dieses Alters ein Mindererlös in Höhe von 10 %, bezogen auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

entsprechend 23 000 e, entsteht. Dieser eventuelle Mindererlös ist auf die Vorjahre als Wagniskosten<br />

gleichmäßig aufzuteilen. Bei der Laufleistung von 65 000 km pro Bus und Jahr ergeben sich für die spezifischen<br />

Verhältnisse der BVG entsprechende Wagniskosten von 5,01 eCent je km.<br />

Das Betriebsrisiko bildet wie in Abschnitt dargestellt, betriebliche Einschränkungen des Einsatzes der Busse<br />

mit Umweltstandard unter EEV ab. Diese werden hier mit 0,5 % bezogen auf die Betriebskosten bewertet. Ausgehend<br />

von einer Nutzungsdauer von acht Jahren wären die noch bis maximal 2009 beschaffbaren Busse mit<br />

einem Standard unterhalb EEV bis 2013 bzw. 2017 im Einsatz. Da ab 2010 mit Nutzungseinschränkungen gerechnet<br />

wird, ergäbe sich somit durchschnittlich eine Nutzungseinschränkung von über fünf Jahren pro Bus. Die sich<br />

aus der Nutzungseinschränkung ergebenden Mehrkosten wären bei der Anschaffung als Wagniskosten – verteilt<br />

auf die Gesamtnutzungsdauer von acht Jahren – zu berücksichtigen.<br />

IV. Flottenbetrachtung<br />

Die Leistungsmehrkosten des EEV-Dieselbusses gegenüber dem Referenzfahrzeug (Euro 3 mit CRT) unter den<br />

spezifischen BVG-Bedingungen betragen rd. 0,03 e je km (s. Abschnitt F. II).<br />

Eine solche „statische" Kostenbetrachtung ist vor dem Hintergrund der bereits fixierten Inkraftsetzung höherer<br />

Abgasnormen bis zum 01.10.2008 (Euro 5) nur sehr eingeschränkt zutreffend, da vom Stand der heutigen<br />

technischen Entwicklung aus keine Lösung zu erkennen ist, die ohne Mehrkosten die höhere Norm erreichen<br />

lässt. Demzufolge können – wie bereits erwähnt – aufgrund von Übergangsfristen allenfalls noch bis Ende 2009<br />

Fahrzeuge mit dem niedrigem Standard geliefert werden. Der Leistungskostenvorteil wäre also allenfalls noch<br />

für die bis 2009 zu beschaffenden Fahrzeuge ausschöpfbar.<br />

Ausgehend von einer angestrebten Nutzungsdauer der Fahrzeuge von acht Jahren bei der BVG, wären bei<br />

kontinuierlicher Erneuerung nur noch für die Jahre 2005 bis 2009, entsprechend fünf Jahre bzw. für 60 % der<br />

Flotte, die Kostenvorteile nutzbar, die man hätte, wenn man anstatt des überobligatorischen EEV-Standards Fahrzeuge<br />

nur mit dem jeweils gesetzlichen Mindeststandard unterhalb Euro 5 (der hier technisch und kostenseitig<br />

weitgehend mit dem EEV-Standard gleichgesetzt wird) einsetzt. D.h., langfristig „flottenbezogen" über einen<br />

Fahrzeugerneuerungszyklus betrachtet, ergeben sich bei sofortiger Beschaffung von Fahrzeugen mit EEV-Standard<br />

Leistungsmehrkosten von etwa<br />

0,6 x 0,03 e je km = 0,018 e je km.<br />

x 65.000 km je Bus und Jahr<br />

= 1 170 e je Normalbus und Jahr.<br />

Bezogen auf die Leistungserstellungskosten von etwa 4,40 e je km ergeben sich für die Flotte insgesamt<br />

Leistungsmehrkosten von nur 0,4 % bei sofortiger Anschaffung der EEV-Busse gegenüber einer Beschaffung von<br />

Bussen mit gesetzlichem Mindeststandard.<br />

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