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UMWELTPOLITIK - Eltis

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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />

Gesamtfazit der betriebswirtschaftlichen Analyse<br />

J. GESAMTFAZIT DER BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN<br />

ANALYSE<br />

I. Ist die Beschaffung von Bussen mit EEV-Standard gegenüber der Beschaffung von Bussen mit<br />

dem gesetzlichen Mindeststandard sinnvoll?<br />

Die Leistungsmehrkosten der EEV-Fahrzeuge gegenüber Euro 3-Dieselbussen (mit CRT) hängen von den Einsatzbedingungen,<br />

insbesondere der Jahreslaufleistung ab.<br />

Die Praxisfalluntersuchung BVG, in der die Leistungsmehrkosten des Einsatzes von EEV-Dieselnormalbussen<br />

betrachtet wurde, ergab unter den dortigen Einsatzbedingungen (Jahreslaufleistung 65 000 km, betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer acht Jahre) Leistungsmehrkosten von rd. 0,03 e je km bzw. rd. 0,7 % bezogen auf die<br />

Betriebskosten insgesamt (s. Abschnitt ).<br />

Bei der SVF ergeben sich bei einer Jahreslaufleistung der Fahrzeuge von ca. 40 000 km Leistungsmehrkosten<br />

von rd. 0,06 e je km (Normalbus) bzw. 0,16 e je km (Gelenkbus), d.h. im Durchschnitt 0,11 e je km bzw. ca. 3 %<br />

bezogen auf die Leistungserstellungskosten. Unter Berücksichtigung der spezifischen Förderung verbleiben noch<br />

Mehrkosten von rd. 0,01 e je km bzw. 0,04 e je km, durchschnittlich knapp 0,03 e je km. Die Mehrkosten der<br />

Erdgasbusse resultieren ausschließlich aus den höheren Anschaffungskosten. Auf Grund der Preisvorteile von Erdgas<br />

gegenüber Diesel ergibt sich im Betrieb ein geringfügiger Kostenvorteil für den Erdgasbus (ca. 0,01 e je km).<br />

Der Gelenkbusanteil bei der SVF mit 50 % ist im deutschlandweiten Vergleich sehr hoch; er liegt hier bei 21 %.<br />

Eine solche „statische“ Kostenbetrachtung ist vor dem Hintergrund der bereits fixierten Inkraftsetzung höherer<br />

Abgasnormen bis zum 01.10.2008 (Euro 5) nur sehr eingeschränkt zutreffend, da vom Stand der heutigen<br />

technischen Entwicklung aus keine Lösung zu erkennen ist, die ohne Mehrkosten die höhere Norm erreichen<br />

lässt. Demzufolge können auf Grund von Übergangsfristen allenfalls noch bis September 2009 Fahrzeuge mit<br />

dem niedrigeren Standard (Euro 3 und Euro 4) geliefert werden. Der Leistungskostenvorteil wäre also allenfalls<br />

noch für die bis 2009 zu beschaffenden Fahrzeuge ausschöpfbar.<br />

Ausgehend von einer Nutzungsdauer der Fahrzeuge von acht Jahren bei der BVG, wären bei kontinuierlicher<br />

Erneuerung nur noch für fünf Jahre (2005 bis 2009) bzw. für 60 % der Flotte die Kostenvorteile nutzbar, die man<br />

hätte, wenn man anstatt des überobligatorischen EEV-Standards Fahrzeuge nur mit dem jeweils gesetzlichen<br />

Mindeststandard unterhalb Euro 5 (der hier technisch und kostenseitig weitgehend mit dem EEV-Standard gleich<br />

gesetzt wird) einsetzt. Bei der SVF würden bei kontinuierlicher Erneuerung über die betriebsgewöhnliche Nutzung<br />

von zwölf Jahren – die tatsächlich erfolgte vollständige Fuhrparkerneuerung kann als Ausnahme angesehen<br />

werden – 42 % des Fuhrparks neu beschafft. Entsprechend kann der Kostenvorteil der Busse mit Standards<br />

unterhalb EEV bzw. Euro 5 im Jahr 2004 noch anteilig für 40 bis 60 % des Fahrzeugbestandes ausgeschöpft werden.<br />

Demnach ergeben sich im Jahr 2004 flottenbezogen nur noch Kostennachteile von etwa 0,4 bis 1,2 %, da<br />

ab 2009 ohnehin die technisch und kostenseitig aufwändigeren Fahrzeuge der Norm EEV bzw. der hier technisch<br />

gleichgesetzten Norm Euro 5 zu beschaffen sind.<br />

Den vergleichsweise geringen Einsparungen von 0,7 % bis maximal 3 % stehen erhebliche Risiken gegenüber,<br />

da fraglich ist, ob auf Grund der vorgezeichneten Änderung des umweltrechtlichen Ordnungsrahmens ab 2010<br />

Fahrzeuge unterhalb des EEV-Standards überhaupt noch unbeschränkt einsatzfähig sind oder gesetzliche Maßgaben<br />

oder Forderungen von ÖPNV-Aufgabenträgern im Ausschreibungswettbewerb den höheren Standard<br />

grundsätzlich verlangen.<br />

Infolgedessen können die Unternehmen zum vorzeitigen Verkauf der zwischen 2005 und 2009 beschafften<br />

Busse mit gesetzlichem Mindeststandard mit erheblichem Wertverlust gezwungen sein. Dieses „Restwertrisiko“<br />

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