UMWELTPOLITIK - Eltis
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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />
Gesamtfazit der betriebswirtschaftlichen Analyse<br />
ist für BVG auf etwa 0,05 e je km zu schätzen und damit deutlich höher als die Mehrkosten durch EEV. Für die<br />
SVF ist dieses Risiko auf 0,08 bis 0,10 e je km zu schätzen und damit auch über bzw. in der Größenordnung der<br />
Leistungsmehrkosten des Normal- bzw. Gelenkbusses.<br />
Als grundsätzliches Fazit ist zu ziehen:<br />
Die Unternehmen sind ab 2009 zur Einhaltung anspruchsvoller Umweltstandards gezwungen und damit zur<br />
Beschaffung von Fahrzeugen, die diesen Standard erfüllen. Deren Anschaffungs- und damit Leistungskosten liegen<br />
über denen von Fahrzeugen, die den derzeit geltenden niedrigeren Umweltstandard erfüllen. Dieser Kostenvorteil<br />
ist jedoch vergleichsweise gering und ohnehin nur noch befristet ausschöpfbar. Insgesamt ist hier ein<br />
Kostenvorteil bezogen auf die Flotte von etwa 0,4 bis 1,2 % der Leistungskosten erschließbar. Diesem Kostenvorteil<br />
stehen mindestens gleich hohe Risiken gegenüber, die daher rühren, dass nach 2010 in einem ÖPNV-Ausschreibungswettbewerb<br />
grundsätzlich Fahrzeuge mit anspruchsvollem Umweltstandard von den Aufgabenträgern<br />
verlangt werden können.<br />
Eine heute geführte Diskussion um die Beschaffung von Fahrzeugen mit hohem Umweltstandard ist in Anbetracht<br />
der fixierten Abgasnormen als eine temporäre anzusehen. Außerdem führt eine heutige strategische Entscheidung<br />
für die Beschaffung von Fahrzeugen mit anspruchsvollem Umweltstandard nur zu geringen, im Wettbewerb<br />
unerheblichen Mehrkosten, denen erhebliche Einsatzrisiken für Fahrzeuge unterhalb EEV ab 2010<br />
gegenüber stehen. Ein Verzicht auf die Beschaffung von Fahrzeugen mit anspruchsvollem Umweltstandard zum<br />
jetzigen Zeitpunkt ist daher mit dem Argument höherer Kosten nicht zu begründen. Faktisch wäre nur die Frage<br />
zu stellen, mit welchem konkreten Antriebssystem der anspruchsvolle Umweltstandard erreicht werden soll.<br />
II. Welche Kostenunterschiede gibt es zwischen den EEV-Erdgas- und dem EEV-Dieselbus?<br />
Die Darstellungen in und H. II zeigen die Kostenunterschiede zwischen einem EEV-Diesel- und einem EEV-<br />
Erdgasbus. Danach ist festzustellen:<br />
Bei den zu 80 % in Deutschland gebräuchlichen Normalbussen liegt der Kostenunterschied in Abhängigkeit<br />
von den Einsatzbedingungen etwa zwischen 0,01 und 0,04 e je km.<br />
Bei Gelenkbussen kann der Kostenunterschied zwischen 0,06 und 0,20 e je km betragen.<br />
Ursächlich für die Kostenunterschiede sind die - jeweils gegenüber dem Euro 3-Dieselbus - deutlich niedrigeren<br />
Anschaffungsmehrkosten eines EEV-Dieselbusses von 14 000 e bei der BVG im Vergleich zu den Anschaffungsmehrkosten<br />
von EEV-Erdgasbussen von ca. 25 Te (Normalbus) bzw. 65 Te (Gelenkbus) für die Einsatzbedingungen<br />
der SVF. Dabei können die beim Erdgasantrieb günstigen Kraftstoffkosten die höheren Kapitalkosten<br />
aus der Anschaffung der Fahrzeuge nur in Ausnahmenfällen kompensieren. Eine weitgehende Förderung der<br />
Anschaffungsmehrkosten von Erdgasbussen würde diesen Kostennachteil gegenüber dem EEV-Dieselbus ausgleichen.<br />
Mit nur 0,01 bis 0,02 e je km sind die Kostenunterschiede bei Normalbussen gering, bei einer hohen Jahreslaufleistung<br />
(über 50 000 km pro Jahr) und/oder hohen spezifischen Verbräuchen je km (um 50 l Diesel je 100<br />
km).<br />
Eine deutliche Verbesserung der Position des Erdgasbusses ergibt sich, wenn Risiken aus einer zukünftigen<br />
Veränderung der Mineralölbesteuerung von Diesel mit einbezogen werden. Die Abschaffung der Steuerrückerstattung<br />
(0,054 e/l) sowie die Steuerangleichung von Diesel an Benzin (0,184 e/l) könnte Kostensteigerungen bei<br />
einem Verbrauch von 40 l Diesel je 100 km von rd. 0,02 bzw. 0,07 e je km bedeuten und würde die Kostendifferenz<br />
zwischen Erdgas- und Dieselbussen weitgehend kompensieren bzw. überkompensieren. Selbst wenn man<br />
davon ausgeht, dass diese Anpassungen erst im Jahr 2015 erfolgen, ergibt sich hier noch ein Wagnis von etwa<br />
0,03 e je km, das zu Gunsten des Erdgasbusses anzurechnen wäre.<br />
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