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UMWELTPOLITIK - Eltis

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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />

Analyse des umweltrechtlichen Ordnungsrahmens<br />

steht seit langem in der Kritik, weil das Prüfkonstrukt der „beschleunigten Vorbeifahrt“ bei 50 km/h und hoher<br />

Motordrehzahl die realen Nutzungsprofile nicht erfasst. Das bei der Prüfung hochgetriebene Motorengeräusch<br />

überlagert die Lärmemissionen der Reifen und des Fahrbahnbelags, während in repräsentativen Fahrsituationen<br />

bei höherer Geschwindigkeit die Dominanz der Geräuschquellen umgekehrt wahrgenommen wird.<br />

Für die Unternehmen des ÖSPV und die Hersteller von Bussen bedeutet die skizzierte Entwicklung der Rahmenbedingungen,<br />

dass der seit 1996 einzuhaltende EU-Grenzwert von 80 dB für Nutzfahrzeuge in den kommenden<br />

Jahren abgesenkt wird. Als Zwischenschritt ist ein realistischer Wert von 77 dB anzunehmen. Ihn halten<br />

beide Fahrzeugtypen des Demonstrationsprojekts bereits seit 2003 ein. Zudem dürften das Messverfahren für die<br />

Ermittlung der Geräuschemissionen entsprechend realen Nutzungsprofilen weiterentwickelt und weitere<br />

Geräuschquellen (z.B. Lüfter- und Kompressorgeräusche der Klimaanlagen von Bussen) einbezogen werden. Die<br />

Ergebnisse der im Rahmen des Demonstrationsprojekts durchgeführten messtechnischen Untersuchungen an<br />

den beiden Busflotten bestätigen die Dringlichkeit, auch Dauerhaltbarkeitsnachweise und eine Feldüberwachung<br />

vorzusehen. Auf der Immissionsseite sind verbindliche Immissionsgrenzwerte – zumindest für sensible<br />

Gebiete wie Innenstädte – wahrscheinlich.<br />

d) Kraftstoff-Strategie<br />

Im Rahmen der so genannten Kraftstoff-Strategie strebt die EU-Kommission an, konventionelle Kraftstoffe sukzessive<br />

durch alternative Kraftstoffe (prioritär: Biokraftstoffe und Erdgas, ab 2015/2020 auch Wasserstoff) zu<br />

ersetzen. Insgesamt wird eine 20%ige Substitution in 2020 gefordert, die in den Modal Split eine Untergrenze<br />

zu Gunsten der erneuerbaren Energien einziehen soll. Ein optimistisches Entwicklungsszenario der EU-Kommission<br />

ist in Tabelle 1 dargestellt.<br />

Tabelle 1 Marktanteilsziele der EU für alternative Kraftstoffe<br />

? SCHREIBWEISE ?<br />

2005 2010 2015 2020<br />

Biokraftstoffe 2 5,75 (7) (8)<br />

Erdgas 2 5 10<br />

Wasserstoff 2 5<br />

TOTAL 2 7,75 14 23<br />

Mit der Biokraftstoffrichtlinie [2003/30/EG] hat die Kommission die pauschale Zielsetzung weiter konkretisiert.<br />

Ihr zufolge soll der Anteil der verkauften Bio- (und anderen alternativen) Kraftstoffe am 31. Dezember 2005<br />

mindestens 2 % am Gesamtverbrauch der Otto- und Dieselkraftstoffe im Verkehrssektor betragen. Fünf Jahre später<br />

sollen es dann 5,75 % sein. Materiell haben diese Zwischenziele den Charakter einer Selbstverpflichtung, da<br />

kein unmittelbarer Korrekturautomatismus einsetzt, wenn sie verfehlt werden. In einem solchen Fall müssen die<br />

Mitgliedstaaten mit einer verbindlichen Gesetzgebung rechnen.<br />

Instrumentell setzt die Energiesteuerrichtlinie [2003/96/EG] den Rahmen für aktives Handeln, indem sie die<br />

Markteinführung von Biokraftstoffen monetär fördert. Sie räumt den Mitgliedern – zunächst bis Ende 2009 – die<br />

Option ein, die Verbrauchsteuern (ohne Mehrwertsteuer) für bestimmte Biokraftstoffe und Mineralöle, die solche<br />

Biokraftstoffe enthalten, zu ermäßigen oder gänzlich zu befreien. Allerdings dürfen dabei keine Überkompensationen<br />

entstehen. Inzwischen hat die EU-Kommission ihre beihilferechtlichen Bedenken fallen gelassen<br />

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