UMWELTPOLITIK - Eltis
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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />
Analyse des umweltrechtlichen Ordnungsrahmens<br />
steht seit langem in der Kritik, weil das Prüfkonstrukt der „beschleunigten Vorbeifahrt“ bei 50 km/h und hoher<br />
Motordrehzahl die realen Nutzungsprofile nicht erfasst. Das bei der Prüfung hochgetriebene Motorengeräusch<br />
überlagert die Lärmemissionen der Reifen und des Fahrbahnbelags, während in repräsentativen Fahrsituationen<br />
bei höherer Geschwindigkeit die Dominanz der Geräuschquellen umgekehrt wahrgenommen wird.<br />
Für die Unternehmen des ÖSPV und die Hersteller von Bussen bedeutet die skizzierte Entwicklung der Rahmenbedingungen,<br />
dass der seit 1996 einzuhaltende EU-Grenzwert von 80 dB für Nutzfahrzeuge in den kommenden<br />
Jahren abgesenkt wird. Als Zwischenschritt ist ein realistischer Wert von 77 dB anzunehmen. Ihn halten<br />
beide Fahrzeugtypen des Demonstrationsprojekts bereits seit 2003 ein. Zudem dürften das Messverfahren für die<br />
Ermittlung der Geräuschemissionen entsprechend realen Nutzungsprofilen weiterentwickelt und weitere<br />
Geräuschquellen (z.B. Lüfter- und Kompressorgeräusche der Klimaanlagen von Bussen) einbezogen werden. Die<br />
Ergebnisse der im Rahmen des Demonstrationsprojekts durchgeführten messtechnischen Untersuchungen an<br />
den beiden Busflotten bestätigen die Dringlichkeit, auch Dauerhaltbarkeitsnachweise und eine Feldüberwachung<br />
vorzusehen. Auf der Immissionsseite sind verbindliche Immissionsgrenzwerte – zumindest für sensible<br />
Gebiete wie Innenstädte – wahrscheinlich.<br />
d) Kraftstoff-Strategie<br />
Im Rahmen der so genannten Kraftstoff-Strategie strebt die EU-Kommission an, konventionelle Kraftstoffe sukzessive<br />
durch alternative Kraftstoffe (prioritär: Biokraftstoffe und Erdgas, ab 2015/2020 auch Wasserstoff) zu<br />
ersetzen. Insgesamt wird eine 20%ige Substitution in 2020 gefordert, die in den Modal Split eine Untergrenze<br />
zu Gunsten der erneuerbaren Energien einziehen soll. Ein optimistisches Entwicklungsszenario der EU-Kommission<br />
ist in Tabelle 1 dargestellt.<br />
Tabelle 1 Marktanteilsziele der EU für alternative Kraftstoffe<br />
? SCHREIBWEISE ?<br />
2005 2010 2015 2020<br />
Biokraftstoffe 2 5,75 (7) (8)<br />
Erdgas 2 5 10<br />
Wasserstoff 2 5<br />
TOTAL 2 7,75 14 23<br />
Mit der Biokraftstoffrichtlinie [2003/30/EG] hat die Kommission die pauschale Zielsetzung weiter konkretisiert.<br />
Ihr zufolge soll der Anteil der verkauften Bio- (und anderen alternativen) Kraftstoffe am 31. Dezember 2005<br />
mindestens 2 % am Gesamtverbrauch der Otto- und Dieselkraftstoffe im Verkehrssektor betragen. Fünf Jahre später<br />
sollen es dann 5,75 % sein. Materiell haben diese Zwischenziele den Charakter einer Selbstverpflichtung, da<br />
kein unmittelbarer Korrekturautomatismus einsetzt, wenn sie verfehlt werden. In einem solchen Fall müssen die<br />
Mitgliedstaaten mit einer verbindlichen Gesetzgebung rechnen.<br />
Instrumentell setzt die Energiesteuerrichtlinie [2003/96/EG] den Rahmen für aktives Handeln, indem sie die<br />
Markteinführung von Biokraftstoffen monetär fördert. Sie räumt den Mitgliedern – zunächst bis Ende 2009 – die<br />
Option ein, die Verbrauchsteuern (ohne Mehrwertsteuer) für bestimmte Biokraftstoffe und Mineralöle, die solche<br />
Biokraftstoffe enthalten, zu ermäßigen oder gänzlich zu befreien. Allerdings dürfen dabei keine Überkompensationen<br />
entstehen. Inzwischen hat die EU-Kommission ihre beihilferechtlichen Bedenken fallen gelassen<br />
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