UMWELTPOLITIK - Eltis
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BMU-Demonstrationsvorhaben „Anspruchsvolle Umweltstandards im ÖPNV-Wettbewerb“<br />
Analyse des fiskalischen Ordnungsrahmens<br />
Tabelle 4 Zusammenfassende Übersicht der europäischen und nationalen Rechtsnormen<br />
Grundlage Fundstelle Art der Vergünstigung<br />
1. Europäisches Recht<br />
Richtlinie 2003/96/EG Art. 5 mögliche Anwendung von Staffelsätzen u.a. für ÖPNV und Taxen unter Berücksichtigung<br />
der Mindestsatzregelung<br />
2. Nationales Recht<br />
Art. 7 Abs. 2, 3 mögliche Sonderregelung für Gewerbediesel im Bereich Personenbeförderung<br />
mit Omnibussen (Beachtung von RL 70/150/EG v. 06.02.1970) im Linien- und<br />
Gelegenheitsverkehr unter Berücksichtigung der Mindestsätze<br />
Art. 15 Abs. 1 mögliche Steuerbefreiung oder -ermäßigung für Energieerzeugnisse und Strom<br />
Buchst. E zur Verwendung als Kraftstoff für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-,<br />
im U-Bahn-, im Straßenbahn- und im Oberleitungsbusverkehr<br />
(Bahnbefreiung)<br />
Art. 15 Abs. 1 mögliche Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für die Verwendung von Erd-<br />
Buchst. I gas und Flüssiggas als Kraftstoff (Gasbefreiung)<br />
Art. 16 Möglichkeit der Verwendung von Biokraftstoffen als Kraft- und Brennstoff<br />
Art. 19 mögliche Befreiung auf Grund politischer Erwägungen; z.B. Fahrzeuge des öffentlichen<br />
Verkehrs (z.B. Einsatz einer besonders umweltfreundlichen Technologie)<br />
6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer (77/388/EWG)<br />
Art. 12 Abs. 3 Zweiter (ermäßigter) Steuersatz von mindestens 5 % für bestimmte Dienstleis-<br />
Buchst. a). Anhang tungen, u.a. für die Personenbeförderung und das mitgeführte Gepäck<br />
H Kategorie 5<br />
Mineralölsteuer (MinöStG) § 3 Abs. 1 ermäßigter Steuersatz für den Einsatz bestimmter Mineralöle aus Kraftstoff (Flüssiggase<br />
nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 MinöStG: 180,32 e/ 1 000 kg bis 31.12.2009; Erdgas<br />
und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 MinöStG: 13,90<br />
e/1 MWh bis 31.12.2020)<br />
§ 25 Abs. 1Nr. 4a Mineralölsteuervergütung bei der Personenbeförderung mit Schienenbahnen<br />
(ohne Bergbahnen) oder in Kraftfahrzeugen im genehmigten Linienverkehr, wenn<br />
in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite<br />
50 km.<br />
Stromsteuer (StromStG) § 9 Abs. 2 Nr. 2 ermäßigter Steuersatz für Strom, der im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen<br />
oder für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr (mit Ausnahme der betriebsinternen<br />
Werkverkehre und Bergbahnen) entnommen wird (Steuersatz 11,42<br />
e/MWh)<br />
Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG) § 3 Nr. 6 Befreiung für Kraftomnibusse und gleichgestellte Personenkraftwagen, die zu mehr<br />
als 50 % der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet werden<br />
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