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GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.

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107 Konzernanhang<br />

Konzerneigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Mutterunternehmens<br />

ausgewiesen und entfallen ausschließlich auf die übrigen Gesellschafter der<br />

iab. Minderheitsanteile für die übrigen Gesellschafter der FP/GPS Assembly<br />

Pte. Ltd., Singapur, werden zum Bilanzstichtag nicht mehr ausgewiesen, da die<br />

FP GmbH mit Vertrag vom 2. Dezember <strong>2008</strong> die restlichen 45 % der Anteile an<br />

dieser Gesellschaft gekauft hat.<br />

Die FP GmbH hat ihrer kanadischen Tochtergesellschaft signifikante Geldmittel<br />

zur Verfügung gestellt, um nach einer Dezertifizierung neue Maschinen<br />

anzuschaffen und ihren Kunden zur Verfügung zu stellen. Dieses stellt eine<br />

Nettoinvestition in einen kanadischen Geschäftsbetrieb dar, deren Abwicklung<br />

in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist. Die aus<br />

der Umrechnung resultierende Währungsdifferenz in Höhe von netto TEUR<br />

1.055 wurde gemäß IAS 21.32 f. im kumulierten Eigenkapital erfasst.<br />

Aus dem Kauf der restlichen Anteile an der FP/GPS Singapur resultierte ein<br />

Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 351, der gemäß IAS 27 mit dem Bilanzergebnis<br />

verrechnet wurde.<br />

(17) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Für die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern bestehen leistungsorientierte<br />

Versorgungszusagen (Defined-Benefit-Plans). Die Versorgungszusagen<br />

sind dabei abhängig von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf Beschäftigungsdauer<br />

und -entgelt der Mitarbeiter. Die Zusagen werden im Wege der<br />

Bildung von Rückstellungen finanziert. Für diese betriebliche Altersvorsorge<br />

besteht kein Nettoplanvermögen und daher auch keine angabepflichtige Unterdeckung.<br />

abschluss/anhang<br />

Gemäß einer die inländischen Gesellschaften betreffenden Betriebsvereinbarung<br />

vom 9. Juli 1996 gehören alle die Mitarbeiter zum Kreis der Begünstigten,<br />

deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 1995 begonnen hat. Versorgungsleistungen<br />

werden nur gewährt, wenn der Mitarbeiter zehn anrechnungsfähige<br />

Dienstjahre vollendet hat. Weiterhin haben auch übertarifliche Angestellte<br />

nach Maßgabe der „Richtlinien für die Zahlung von Ruhegehalt an übertarifliche<br />

Angestellte“ in der Fassung vom Januar 1986 einen Anspruch auf Ruhege-

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