GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.
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107 Konzernanhang<br />
Konzerneigenkapitals getrennt vom Eigenkapital des Mutterunternehmens<br />
ausgewiesen und entfallen ausschließlich auf die übrigen Gesellschafter der<br />
iab. Minderheitsanteile für die übrigen Gesellschafter der FP/GPS Assembly<br />
Pte. Ltd., Singapur, werden zum Bilanzstichtag nicht mehr ausgewiesen, da die<br />
FP GmbH mit Vertrag vom 2. Dezember <strong>2008</strong> die restlichen 45 % der Anteile an<br />
dieser Gesellschaft gekauft hat.<br />
Die FP GmbH hat ihrer kanadischen Tochtergesellschaft signifikante Geldmittel<br />
zur Verfügung gestellt, um nach einer Dezertifizierung neue Maschinen<br />
anzuschaffen und ihren Kunden zur Verfügung zu stellen. Dieses stellt eine<br />
Nettoinvestition in einen kanadischen Geschäftsbetrieb dar, deren Abwicklung<br />
in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist. Die aus<br />
der Umrechnung resultierende Währungsdifferenz in Höhe von netto TEUR<br />
1.055 wurde gemäß IAS 21.32 f. im kumulierten Eigenkapital erfasst.<br />
Aus dem Kauf der restlichen Anteile an der FP/GPS Singapur resultierte ein<br />
Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 351, der gemäß IAS 27 mit dem Bilanzergebnis<br />
verrechnet wurde.<br />
(17) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Für die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern bestehen leistungsorientierte<br />
Versorgungszusagen (Defined-Benefit-Plans). Die Versorgungszusagen<br />
sind dabei abhängig von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf Beschäftigungsdauer<br />
und -entgelt der Mitarbeiter. Die Zusagen werden im Wege der<br />
Bildung von Rückstellungen finanziert. Für diese betriebliche Altersvorsorge<br />
besteht kein Nettoplanvermögen und daher auch keine angabepflichtige Unterdeckung.<br />
abschluss/anhang<br />
Gemäß einer die inländischen Gesellschaften betreffenden Betriebsvereinbarung<br />
vom 9. Juli 1996 gehören alle die Mitarbeiter zum Kreis der Begünstigten,<br />
deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 1995 begonnen hat. Versorgungsleistungen<br />
werden nur gewährt, wenn der Mitarbeiter zehn anrechnungsfähige<br />
Dienstjahre vollendet hat. Weiterhin haben auch übertarifliche Angestellte<br />
nach Maßgabe der „Richtlinien für die Zahlung von Ruhegehalt an übertarifliche<br />
Angestellte“ in der Fassung vom Januar 1986 einen Anspruch auf Ruhege-