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GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.

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150 <strong>Co</strong>rporate Governance<br />

Aufsichtsrats widerrufen. Zum 1. Dezember 2009 und mit sofortiger Wirkung<br />

zum 23. Februar 2009 wurde je ein neues Mitglied des Vorstands berufen, so<br />

dass der Vorstand weiterhin aus zwei Mitgliedern besteht. Ein Sprecher des<br />

Vorstands ist nicht bestimmt worden.<br />

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst die monetären Vergütungsteile,<br />

die Vorsorgungszusagen und die sonstigen Zusagen, insbesondere<br />

für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, Nebenleistungen jeder Art und<br />

Leistungen von Dritten, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt<br />

oder im Geschäftsjahr gewährt werden. Entsprechend den Empfehlungen des<br />

<strong>Co</strong>rporate Governance Kodex umfassen die monetären Vergütungsteile sowohl<br />

fixe wie auch variable Bestandteile.<br />

Bislang hat die Gesellschaft keine variablen Vergütungskomponenten mit<br />

langfristigen Anreizwirkungen und Risikocharakter, wie etwa Aktienoptionen<br />

und vergleichbare Gestaltungen eingerichtet. Vorstand und Aufsichtsrat stehen<br />

aber in andauerndem Gespräch über die Möglichkeiten, Aktienoptionen<br />

oder vergleichbare Gestaltungen einzuführen. Wesentliche Diskussionspunkte<br />

sind in diesem Zusammenhang die Gestaltung und Definition der Erfolgsziele<br />

und Vergleichparameter ebenso wie die Begrenzungsmöglichkeit (Cap) bei<br />

nicht vorhergesehenen Entwicklungen.<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong> Holding <strong>AG</strong> besteht gemäß der Satzung<br />

der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.<br />

Alle Mitglieder verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen, um ihr<br />

Mandat zu erfüllen. Entsprechend der Empfehlung des <strong>Co</strong>rporate Governance<br />

Kodex hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben.<br />

<strong>Co</strong>rporate Governance<br />

Wegen der Größe des Unternehmens und der durch die Satzung bestimmten<br />

Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in der Regel auf die Bildung von<br />

Ausschüssen oder Gremien verzichtet. Aus diesem Grund beschließt und überprüft<br />

der Gesamtaufsichtsrat Fragen zum Thema des Vergütungssystems für<br />

den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente, ohne zuvor<br />

von einem Gremium entsprechende Vorschläge erarbeiten zu lassen. Ebenso<br />

nimmt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit die Aufgabe eines Prüfungsausschusses<br />

(Audit <strong>Co</strong>mmittee) wahr. Damit übernimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats<br />

zugleich die Aufgaben des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

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