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GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.

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148 <strong>Co</strong>rporate Governance<br />

<strong>Co</strong>rporate Governance Bericht<br />

und Vergütungsbericht<br />

Mit dem Deutschen <strong>Co</strong>rporate-Governance-Kodex sollen die in Deutschland<br />

geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale<br />

wie internationale Investoren transparent gemacht werden. In seinen Bestimmungen<br />

und Regeln geht der Kodex auf die Bereiche Aktionärsinteressen,<br />

Vorstand und Aufsichtsrat, Durchsichtigkeit der Unternehmensführung und<br />

die Aufgaben des Abschlussprüfers ein. Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong><br />

Holding <strong>AG</strong> sehen sich den Empfehlungen und Anregungen des<br />

<strong>Co</strong>rporate-Governance-Kodex („Kodex“) und damit insbesondere den Interessen<br />

der Aktionäre verpflichtet, wenn es auch in einigen Bereichen Abweichungen<br />

von den Empfehlungen gibt, die im Folgenden und in der von Vorstand<br />

und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung bezogen auf den Kodex<br />

in seiner Fassung vom 6. Juni <strong>2008</strong> näher erläutert werden.<br />

Aktionäre und Hauptversammlung<br />

Die Hauptversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen.<br />

Gegenstand der Hauptversammlung ist regelmäßig die Entgegennahme<br />

des festgestellten Konzern- bzw. Jahresabschlusses und der entsprechenden<br />

Lageberichte, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />

und in diesem Zusammenhang auch die Entlastung der Mitglieder des<br />

Aufsichtsrats und Vorstands. Ebenfalls wird in der ordentlichen Hauptversammmlung<br />

die in jedem Geschäftsjahr neu vorzunehmende Wahl des Abschlussprüfers<br />

durchgeführt. In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre<br />

der <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong> Holding <strong>AG</strong> ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte<br />

wahr. Sie haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte selbst auszuüben oder es<br />

durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl – auch durch eine Vereinigung von<br />

Aktionären – ausüben zu lassen. Zudem wird den Aktionären die persönliche<br />

Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert, indem die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter<br />

zu Verfügung stellt, der auch während der Hauptversammlung<br />

zu erreichen ist.<br />

<strong>Co</strong>rporate Governance<br />

Die für die Hauptversammlung verlangten Unterlagen werden zusammen<br />

mit der Tagesordnung für die Aktionäre leicht zugänglich auf der Internet-<br />

Seite der Gesellschaft veröffentlicht. Gerne wird allen in- und ausländischen

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