GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.
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148 <strong>Co</strong>rporate Governance<br />
<strong>Co</strong>rporate Governance Bericht<br />
und Vergütungsbericht<br />
Mit dem Deutschen <strong>Co</strong>rporate-Governance-Kodex sollen die in Deutschland<br />
geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale<br />
wie internationale Investoren transparent gemacht werden. In seinen Bestimmungen<br />
und Regeln geht der Kodex auf die Bereiche Aktionärsinteressen,<br />
Vorstand und Aufsichtsrat, Durchsichtigkeit der Unternehmensführung und<br />
die Aufgaben des Abschlussprüfers ein. Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong><br />
Holding <strong>AG</strong> sehen sich den Empfehlungen und Anregungen des<br />
<strong>Co</strong>rporate-Governance-Kodex („Kodex“) und damit insbesondere den Interessen<br />
der Aktionäre verpflichtet, wenn es auch in einigen Bereichen Abweichungen<br />
von den Empfehlungen gibt, die im Folgenden und in der von Vorstand<br />
und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung bezogen auf den Kodex<br />
in seiner Fassung vom 6. Juni <strong>2008</strong> näher erläutert werden.<br />
Aktionäre und Hauptversammlung<br />
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen.<br />
Gegenstand der Hauptversammlung ist regelmäßig die Entgegennahme<br />
des festgestellten Konzern- bzw. Jahresabschlusses und der entsprechenden<br />
Lageberichte, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns<br />
und in diesem Zusammenhang auch die Entlastung der Mitglieder des<br />
Aufsichtsrats und Vorstands. Ebenfalls wird in der ordentlichen Hauptversammmlung<br />
die in jedem Geschäftsjahr neu vorzunehmende Wahl des Abschlussprüfers<br />
durchgeführt. In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre<br />
der <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong> Holding <strong>AG</strong> ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte<br />
wahr. Sie haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte selbst auszuüben oder es<br />
durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl – auch durch eine Vereinigung von<br />
Aktionären – ausüben zu lassen. Zudem wird den Aktionären die persönliche<br />
Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert, indem die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter<br />
zu Verfügung stellt, der auch während der Hauptversammlung<br />
zu erreichen ist.<br />
<strong>Co</strong>rporate Governance<br />
Die für die Hauptversammlung verlangten Unterlagen werden zusammen<br />
mit der Tagesordnung für die Aktionäre leicht zugänglich auf der Internet-<br />
Seite der Gesellschaft veröffentlicht. Gerne wird allen in- und ausländischen