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GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.

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67 Konzernanhang<br />

IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“<br />

Im Januar <strong>2008</strong> veröffentlichte die IASB den überarbeiteten Standard IFRS<br />

3, der die Anwendung der Erwerbsmethode bei Unternehmenszusammenschlüssen<br />

neu regelt. Wesentliche Neuregelungen betreffen die Bewertung von<br />

Minderheitsanteilen, die Erfassung von sukzessiven Unternehmenserwerben<br />

und die Behandlung von bedingten Kaufpreisbestandteilen und Anschaffungsnebenkosten.<br />

Nach der Neuregelung kann die Bewertung von Minderheitsanteilen<br />

entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum beizulegenden Zeitwert<br />

des anteiligen identifizierbaren Nettovermögens erfolgen. Bei sukzessiven<br />

Unternehmenserwerben ist eine erfolgswirksame Neubewertung zum Zeitwert<br />

von zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs gehaltenen Anteilen vorgesehen.<br />

Eine Anpassung bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des<br />

Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, ist zukünftig erfolgswirksam<br />

zu erfassen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens<br />

als Aufwand erfasst. Die Anwendung dieses Standards hat keine Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.<br />

Vom International Financial Reporting Interpretations <strong>Co</strong>mmittee (IFRIC)<br />

wurden drei Interpretationen verabschiedet, die im laufenden Geschäftsjahr<br />

erstmals anzuwenden sind. Dies sind:<br />

• IFRIC 11 IFRS 2: konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen<br />

Anteilen<br />

• IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />

• IFRIC 14 IAS 19: die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />

Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung<br />

Die Anwendung dieser Interpretationen hat zu keinerlei Änderungen der Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden im Konzern geführt.<br />

abschluss/anhang<br />

Folgende neue Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder<br />

nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Der Konzern hat nicht von der Regelung<br />

Gebrauch gemacht, die neuen Standards vorzeitig anzuwenden:

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