GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.
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66 Konzernanhang<br />
Anwendung der neuen und der überarbeiteten Fassung<br />
Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und<br />
überarbeiteten IFRS-Standards und Interpretationen angewandt. Aus der Anwendung<br />
dieser überarbeiteten Standards und Interpretationen ergaben sich<br />
keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.<br />
Sie führte jedoch zu zusätzlichen Angaben.<br />
IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“<br />
Wesentliche Änderungen des IAS 27 betreffen die Bilanzierung von Transaktionen,<br />
bei denen ein Unternehmen weiterhin die Beherrschung behält, sowie<br />
Transaktionen, bei denen die Beherrschung untergeht. Transaktionen, die<br />
nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, sind erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion<br />
zu erfassen. Verbleibende Anteile sind zum Zeitpunkt des<br />
Beherrschungsverlusts zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bei Minderheitsanteilen<br />
ist der Ausweis von Negativsalden zulässig. Die neuen Vorschriften<br />
wurden bei der Darstellung des Erwerbs weiterer Anteile an der FP/GPS<br />
Assembly Pte. Ltd., Singapur, angewendet.<br />
abschluss/anhang<br />
Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 „Umklassifizierung von<br />
Finanzinstrumenten“<br />
Die erstmalige Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 zur Umklassifizierung<br />
von Finanzinstrumenten konnte rückwirkend ab dem 1. Juli <strong>2008</strong><br />
erfolgen und ist prospektiv für alle Umklassifizierungen ab dem 1. November<br />
<strong>2008</strong> anzuwenden. Finanzielle Vermögenswerte dürfen aufgrund der Änderungen<br />
unter bestimmten Umständen aus der Kategorie „zu Handelszwecken<br />
gehalten“ in eine andere Kategorie umklassifiziert werden, wenn keine Absicht<br />
mehr besteht, sie kurzfristig zu veräußern. Für finanzielle Vermögenswerte,<br />
die den Kategorien „zu Handelszwecken gehalten“ oder „zur Veräußerung<br />
verfügbar“ zugeordnet wurden und die die Definition von „Krediten und<br />
Forderungen“ erfüllen, ist außerdem eine Umklassifizierung möglich, wenn<br />
das Unternehmen die Absicht hat und in der Lage ist, den Vermögenswert auf<br />
absehbare Zeit oder bis zu seiner Fälligkeit zu halten. Die Änderungen an IFRS<br />
7 betreffen Angaben, die im Falle solcher Umklassifizierungen erforderlich<br />
werden.