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GESCHÄFTSBERICHT 2008 - Francotyp-Postalia AG & Co.

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66 Konzernanhang<br />

Anwendung der neuen und der überarbeiteten Fassung<br />

Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und<br />

überarbeiteten IFRS-Standards und Interpretationen angewandt. Aus der Anwendung<br />

dieser überarbeiteten Standards und Interpretationen ergaben sich<br />

keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.<br />

Sie führte jedoch zu zusätzlichen Angaben.<br />

IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“<br />

Wesentliche Änderungen des IAS 27 betreffen die Bilanzierung von Transaktionen,<br />

bei denen ein Unternehmen weiterhin die Beherrschung behält, sowie<br />

Transaktionen, bei denen die Beherrschung untergeht. Transaktionen, die<br />

nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, sind erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion<br />

zu erfassen. Verbleibende Anteile sind zum Zeitpunkt des<br />

Beherrschungsverlusts zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bei Minderheitsanteilen<br />

ist der Ausweis von Negativsalden zulässig. Die neuen Vorschriften<br />

wurden bei der Darstellung des Erwerbs weiterer Anteile an der FP/GPS<br />

Assembly Pte. Ltd., Singapur, angewendet.<br />

abschluss/anhang<br />

Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 „Umklassifizierung von<br />

Finanzinstrumenten“<br />

Die erstmalige Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 zur Umklassifizierung<br />

von Finanzinstrumenten konnte rückwirkend ab dem 1. Juli <strong>2008</strong><br />

erfolgen und ist prospektiv für alle Umklassifizierungen ab dem 1. November<br />

<strong>2008</strong> anzuwenden. Finanzielle Vermögenswerte dürfen aufgrund der Änderungen<br />

unter bestimmten Umständen aus der Kategorie „zu Handelszwecken<br />

gehalten“ in eine andere Kategorie umklassifiziert werden, wenn keine Absicht<br />

mehr besteht, sie kurzfristig zu veräußern. Für finanzielle Vermögenswerte,<br />

die den Kategorien „zu Handelszwecken gehalten“ oder „zur Veräußerung<br />

verfügbar“ zugeordnet wurden und die die Definition von „Krediten und<br />

Forderungen“ erfüllen, ist außerdem eine Umklassifizierung möglich, wenn<br />

das Unternehmen die Absicht hat und in der Lage ist, den Vermögenswert auf<br />

absehbare Zeit oder bis zu seiner Fälligkeit zu halten. Die Änderungen an IFRS<br />

7 betreffen Angaben, die im Falle solcher Umklassifizierungen erforderlich<br />

werden.

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