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Lärm<br />

2. ARBEITSBELASTUNGEN<br />

Wenn es in dem Lärm starke Impulse gibt, z.B. von einem schlagenden<br />

Werkzeug, muss eine Messung des Lärm um 5 dB(A) erhöht werden,<br />

damit man einen realistischen Vergleich mit dem Grenzwert<br />

vornehmen kann. Starke Impulse sind Impulse mit einem Spitzenwert<br />

über 115 dB(C), die mindestens einmal in der Minute auftreten.<br />

Dort, wo der Spitzenwert 130-140 dB(C) übersteigt, kann das Gehör<br />

selbst bei ganz wenigen und kurz anhaltenden Einwirkungen Schaden<br />

nehmen. Niemand darf Spitzenwerten über 137 dB(C) ausgesetzt werden.<br />

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Lärm mit Hilfe von technischen<br />

Einrichtungen gedämpft wird. Wenn das nicht möglich ist, muss<br />

er die Zeit begrenzen, in der sich der Einzelne in einer lärmenden Umgebung<br />

aufhält, oder er muss die Arbeit in anderer Weise organisieren<br />

- z.B. lärmende Arbeiten getrennt von anderer Arbeit durchführen. Eine<br />

Kombination aus Dämpfung und Verwaltungsmaßnahmen kann auch<br />

eine Lösung sein.<br />

Wenn die Lärmbelastung über 80 dB(A) liegt oder wenn der Lärm<br />

schädlich oder sehr störend ist, muss der Arbeitgeber einen Hörschutz<br />

zur Verfügung stellen.<br />

In den Fällen, in denen die Lärmbelastung bei 85 dB(A) oder höher liegt<br />

oder die Spitzenwerte bei 137 dB(C), muss der Arbeitgeber sicher stellen,<br />

dass ein geeigneter Hörschutz gleich vom Beginn der Arbeit an<br />

verwendet wird.<br />

BAR Bygge & Anlæg (Bau & Anlage) empfiehlt, dass man unter allen<br />

Umständen einen Hörschutz zwischen 80 und 85 dB(A) verwendet, um<br />

sich gegen einen Hörschaden abzusichern.<br />

Ein Hörschutz ist nur eine Notlösung - lesen Sie mehr dazu im Abschnitt<br />

über Hörschutz.<br />

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