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1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UND SICHERHEITSARBEIT<br />

Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde<br />

(Arbejdstilsynet)<br />

● Staatlich zugelassene und von der Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigte<br />

Arbeitsschutzberater, die den Unternehmen beim Erfassen<br />

und Lösen von Arbeitsschutzproblemen helfen können.<br />

DIE DÄNISCHE ARBEITSAUFSICHTSBEHÖRDE<br />

(ARBEJDSTILSYNET)<br />

Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbejdstilsynet) soll bei der<br />

Förderung sicherer, gesunder und zur Entwicklung beitragender Arbeitsplätze<br />

mitwirken. Konkret geschieht dies durch:<br />

● Kontrolle der Unternehmen.<br />

● Erstellung von Regeln.<br />

● Aufklärung über den Arbeitsschutz.<br />

Die Arbeitsaufsichtsbehörde führt Aufsichtsbesuche durch, um zu<br />

überprüfen, ob die Unternehmen das Arbeitsschutzgesetz auch<br />

tatsächlich befolgen. Werden die Bestimmungen nicht eingehalten,<br />

so erteilt die Arbeitsaufsichtsbehörde Anordnungen und berät die<br />

Unternehmen darin, wie sie die Bestimmungen am besten einhalten<br />

können.<br />

Ein Unternehmen kann der Arbeitsaufsichtsbehörde den Zugang<br />

zum Arbeitsplatz oder zur Baustelle nicht verwehren.<br />

Als Mitarbeiter können Sie sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde wenden<br />

und sich über Ihren Arbeitsschutz beschweren, ohne dass dies<br />

Ihrem Chef oder Ihren Kollegen zu Ohren kommt. Die Mitarbeiter der<br />

Arbeitsaufsichtsbehörde dürfen nicht angeben, ob sie den Aufsichtsbesuch<br />

beim Unternehmen aufgrund einer Beschwerde durchführen.<br />

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