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Arbeiten auf Dächern<br />

4. BAUSTELLENEINRICHTUNG<br />

ARBEITEN AUF DÄCHERN<br />

● Unabhängig von Höhe und Dachneigung muss man Sicherheitsmaßnahmen<br />

treffen, wenn eine besonders große Gefahr besteht,<br />

dass man herunterfällt oder wenn es besonders gefährlich ist,<br />

vom Dach zu fallen.<br />

● Man muss Materialien und Werkzeuge dagegen sichern, dass sie<br />

herunterrutschen oder vom Wind heruntergeworfen werden.<br />

● Arbeit an oder auf Dachüberhängen o.Ä. können mit einem Gerüst<br />

gesichert werden.<br />

● Man muss bei der Wahl von Sicherheitsmaßnahmen auf die Art der<br />

Arbeit, die Witterungsverhältnisse, die Art der Dachfläche, auf die<br />

Frage, in bzw. auf was man fallen kann sowie eine Kombination der<br />

genannten Faktoren usw. achten.<br />

● Löcher in der Dachfläche müssen immer mit Geländern oder einer<br />

tragfähigen Abdeckung gesichert werden.<br />

Flache Dächer unter 15 Grad<br />

Man muss Geländer entlang der Dachkante anbringen, wenn dort<br />

gearbeitet wird, oder wenn man sich auf Dächern mit einer Neigung<br />

unter 15° aufhält und wenn die Dachkante gleichzeitig mehr als<br />

3,5 m über dem Gelände liegt.<br />

Wenn auf einer rutschfesten Unterlage und bei guten Wind- und<br />

Wetterverhältnissen gearbeitet wird, kann man in besonderen Fällen<br />

darauf verzichten, Geländer bis zu 5 m über dem Gelände zu errichten.<br />

Man kann das Geländer durch eine deutliche und haltbare Markierung<br />

2 m von der Dachkante ersetzen, wenn die Arbeit es nicht er-<br />

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