04.11.2013 Aufrufe

HANDBUCH

HANDBUCH

HANDBUCH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. TECHNIK Arbeitsplattformen,<br />

1 und 2 Säulen<br />

Journal<br />

Dokumentation für:<br />

● Genehmigung und Anmeldung.<br />

● Belastungsproben, Stabilität usw.<br />

Informationen zu:<br />

● Generalinspektion, Reparaturen und Austausch von Tragemitteln.<br />

● Auflagen der Gewerbeaufsicht bezüglich Geräten.<br />

● Fabrikat, Herstellungsjahr sowie Name des Importeurs<br />

sowie eventuelle Zertifikate für Tragemittel.<br />

Inspektion<br />

Mindestens einmal jährlich muss der Lieferant oder eine andere sachkundige<br />

Person eine Generalinspektion durchführen.<br />

Aufstellung<br />

Nur Personen, die eine besondere Einweisung erhalten haben, zu der<br />

die Kenntnis der Gebrauchsanweisung des Lieferanten gehört, dürfen<br />

Arbeitsplattformen aufstellen, verändern, verlagern und abbauen.<br />

Das gleiche gilt für Arbeitsplattformen, die für einen ständigen Ortswechsel<br />

bestimmt sind.<br />

Die Unterlage muss tragfähig sein und die Druckkräfte aufnehmen<br />

können, die der Lieferant angibt.<br />

Unterkeilungen dürfen höchstens 0,20 m hoch sein, sie müssen stabil<br />

sein und die vorkommenden Kräfte in alle Richtungen aufnehmen<br />

können.<br />

189

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!