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4. BAUSTELLENEINRICHTUNG Arbeiten auf Dächern<br />

2m<br />

1m<br />

< 3,5 m<br />

fordert, dass man näher als diese 2 m an die Kante herankommt. In<br />

diesem Fall darf man sich nicht außerhalb dieser Markierung aufhalten<br />

oder dort Material anbringen.<br />

Die Markierung muss mindestens aus Kegeln bestehen, zwischen<br />

denen sich Markierungsleisten, Ketten o.ä. befinden. Minenstreifen<br />

dürfen nicht verwendet werden.<br />

Wenn eine Mauerkrone als Geländer dienen soll, muss sie mindestens<br />

1 m hoch sein.<br />

Schrägdächer über 15 Grad<br />

Bei Arbeiten auf Schrägdächern müssen Sicherheitsvorkehrungen gegen<br />

Absturz getroffen werden, wenn der Dachfuß mehr als 2 m über<br />

der Unterlage liegt und wenn man in einer Höhe von mehr als 5 Metern<br />

arbeitet oder sich dort aufhält.<br />

Wenn das Gerüst als Sicherheit bei Dacharbeit auf Neigungsdächern<br />

verwendet wird, muss es mit einer Abschirmung ausgestattet sein,<br />

die mit Sicherheit eine Person, die vom Dach fällt, aufhalten kann. Ab-<br />

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