04.11.2013 Aufrufe

HANDBUCH

HANDBUCH

HANDBUCH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aufzüge<br />

3. TECHNIK<br />

Der Eigentümer des Aufzugs oder derjenige, der den Aufzug mietet,<br />

muss darauf achten, dass der Aufzug und sein Zubehör gemäß den<br />

geltenden Anforderungen ordentlich beaufsichtigt und gewartet<br />

werden.<br />

Personen befördernde Bauaufzüge<br />

Aufstellungskontrolle<br />

Bei der Neuaufstellung, dem<br />

Umbau oder einer wesentlichen<br />

Reparatur muss eine<br />

Aufstellungskontrolle am<br />

Aufzug durchgeführt werden.<br />

Wenn der Aufzug korrekt<br />

aufgestellt ist, wird dies im<br />

Servicebuch notiert und es<br />

wird im Aufzug ein Überprüfungsschild<br />

mit dem Datum<br />

der nächsten Inspektion angebracht.<br />

Wenn die Aufstellungskontrolle<br />

ergibt, dass die Anforderungen<br />

nicht erfüllt sind,<br />

muss der Eigentümer oder<br />

der verantwortliche Benutzer<br />

hierüber mit einer ausführlichen<br />

Begründung informiert<br />

werden. Der Aufzug<br />

darf nicht benutzt werden,<br />

bevor Fehler und Mängel behoben<br />

sind.<br />

228

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!