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1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UND SICHERHEITSARBEIT<br />

Pflichten und Verantwortung für<br />

den Arbeitsschutz<br />

● Einzäunung und Kennzeichnung.<br />

● Beleuchtung zur Orientierung.<br />

● Baustrom mit Schildern und Zusatzschildern sowie Wasserversorgung<br />

der Baustelle und des Bauwagenbereichs.<br />

Anmeldung der Baustelle bei der Arbeitsaufsichtsbehörde<br />

Vor Beginn der Arbeit hat der Bauherr die Baustelle bei der nächstgelegenen<br />

Arbeitsaufsichtsbehörde anzumelden. Dies gilt jedoch nur<br />

für den Fall, dass davon auszugehen ist, dass die Baustelle mehr als<br />

30 Tage in Betrieb ist und dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig<br />

arbeiten. Die Baustelle ist auch dann anzumelden, wenn die vermutete<br />

Arbeitsmenge auf der Baustelle 500 Manntage übersteigt.<br />

Der Bauherr muss die Baustelle in elektronischer Form oder in Papierform<br />

auf einem besonderen Formular anmelden. Die Anmeldung<br />

erhalten Sie unter www.at.dk oder www.virk.dk. Eine Kopie<br />

der Anmdeldung ist an einem sichtbaren Ort auf der Baustelle anzubringen,<br />

damit jeder sehen kann, dass die Baustelle rechtmäßig angemeldet<br />

ist.<br />

Anmeldung bei der Gemeinde<br />

Der Bauherr muss verschiedene Arbeitsaufgaben und Anlagen vor<br />

Arbeitsbeginn ebenfalls bei der Gemeinde anmelden.<br />

Dies gilt z.B. für:<br />

● Fassadenrenovierung, z.B. Sandstrahlbearbeitung.<br />

● Oberflächenbehandlung frei stehender Konstruktionen.<br />

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