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1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UND SICHERHEITSARBEIT<br />

Arbeitsplatzbeurteilung<br />

● Psychische Belastungen (z.B. Zeitdruck).<br />

● Unfallgefahr (z.B. Arbeiten in der Höhe).<br />

Bauunternehmen arbeiten oftmals außerhalb ihres Mutterbetriebs.<br />

Für Ihre Arbeit mit der APB ist es daher wichtig, sich zu überlegen, ob<br />

bei der Beurteilung besondere Arbeitsschutzprobleme berücksichtigt<br />

an der wechselnden oder vorübergehenden Arbeitsstätte zu berücksichtigen<br />

sind. In diesen Fällen kann die APB von den allgemeinen<br />

Arbeitsfunktionen ausgehen. Falls an einer oder mehreren Arbeitsstätten<br />

besondere Umstände herrschen, die für die Ausführung der<br />

Arbeit von Bedeutung sind, muss dies aus der APB hervorgehen.<br />

Die APB kann von den typischen Arbeitsaufgaben des Unternehmens<br />

ausgehen. Auf der jeweiligen Baustelle können besondere Umstände<br />

vorliegen. Die besonderen Umstände können z.B. aus dem Angebotsmaterial<br />

oder aus dem Plan des Bauherrn hervorgehen. Das Unternehmen<br />

hat die APB anzupassen, falls auf der Baustelle besondere<br />

Umstände herrschen. Es ist wichtig, Richtlinien dafür abzustecken,<br />

wie die APB an die besonderen Umstände anzugleichen ist.<br />

Der Teil der APB des Unternehmens, der von der Arbeit auf der konkreten<br />

Baustelle handelt, muss für alle Beschäftigten auf der Baustelle<br />

zugänglich sein.<br />

Falls jemand im Unternehmen mit gefährlichen Stoffen und Materialien<br />

arbeitet, ist eine besondere chemische APB zu erstellen.<br />

Beschäftigt das Unternehmen Jugendliche unter 18 Jahren, sind die<br />

Gefahren für die Jugendlichen gesondert in der APB des Unternehmens<br />

zu beschreiben.<br />

Die APB muss schriftlich verfasst werden und im Unternehmen verfügbar<br />

sein - sowohl für Mitarbeiter und Betriebsleiter als auch für<br />

die Arbeitsaufsichtsbehörde.<br />

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