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Laser<br />

2. ARBEITSBELASTUNGEN<br />

LASER<br />

Laserstrahlung kann Augen- und Hautschäden verursachen, und<br />

das gilt sowohl für die direkte als auch für die reflektierte Strahlung.<br />

Laser sind nach ihrer Gefährlichkeit in Klassen eingeteilt - mit den<br />

dazu gehörigen Sicherheitsmaßnahmen. Das gilt für Klasse 1 und<br />

Klasse 2, wo das gewöhnliche Augenplinkern der Beschäftigten diese<br />

normalerweise gegen Schäden sichern wird - und für Klasse 3 und<br />

darüber, wo besondere Maßnahmen getroffen werden müssen.<br />

Die Klassifikation der Laser und der dazu gehörigen Sicherheitsmaßnahmen<br />

muss der europäischen Norm EN 60 825-1 entsprechen.<br />

Der Laser muss bei der Lieferung eine dänische Gebrauchsanweisung<br />

haben und mit einem Warnschild versehen sein.<br />

Der Laser darf nur von Personen verwendet werden, die die erforderliche<br />

Einsicht haben und die in seine Verwendung eingewiesen worden<br />

sind. Um gefährliche Bestrahlung zu vermeiden, müssen alle, die sich<br />

in dem Bereich aufhalten, in dem der Laser verwendet wird, mit den<br />

Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein.<br />

Wenn mit Laser gearbeitet wird, muss an einer passenden und sichtbaren<br />

Stelle ein Warnschild angebracht werden.<br />

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