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2. ARBEITSBELASTUNGEN<br />

Durch Öl und Chemikalien<br />

verunreinigter Boden<br />

Abwaschen oder in sonstiger wirksamer Weise gereinigt werden, die<br />

keinen Staub aufwirbelt. Der Plan für Sicherheit und Gesundheit des<br />

Bauherrn muss beschreiben, wie man vermeiden kann, dass Staub sich<br />

in der Umgebung verbreitet und dass andere auf dem Bauplatz unnötig<br />

Dämpfen oder Staub ausgesetzt werden.<br />

Die Beschäftigten sind verpflichtet, vor Essenspausen und bei Beendigung<br />

der Arbeitszeit die besonders eingerichteten Baderäume<br />

zu benutzen.<br />

Man darf dort, wo mit metallischem Blei oder Bleiverbindungen gearbeitet<br />

wird, nicht rauchen oder Essen oder Getränke zu sich nehmen.<br />

Hygiene<br />

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass bleihaltiger Abfall eingesammelt<br />

und in geschlossenen Behältern o.a. entsorgt wird.<br />

Abfall<br />

DURCH ÖL UND CHEMIKALIEN<br />

VERUNREINIGTER BODEN<br />

Arbeit mit durch Chemikalien verunreinigten Böden kann die Gesundheit<br />

gefährden. Ohne Art und Umfang der Verunreinigung zu<br />

kennen, ist es unmöglich zu entscheiden, welche Gesundheitsgefährdung<br />

mit der Arbeit verbunden ist.<br />

Zu einem frühen Zeitpunkt der Planung muss man deshalb untersuchen,<br />

ob der Boden oder Teile davon mit gesundheitsgefährdenden<br />

Chemikalien verunreinigt sind. Ist dies der Fall, muss man herausfinden,<br />

um welche Chemikalien es sich handelt und welchen Umfang die<br />

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