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6. SCHUTZMITTEL Allgemeines über persönliche<br />

Schutzausrüstungen<br />

Schutzausrüstungen müssen nicht mehr Eigenschaften haben als<br />

benötigt werden, da zusätzliche Eigenschaften unnötige Beeinträchtigungen<br />

mit sich bringen können.<br />

Lieferung, Bezahlung, Wartung und Eigentum<br />

Der Arbeitgeber hat die Verantwortung und die Aufgabe, dafür zu sorgen,<br />

dass die richtigen Schutzausrüstungen an die Beschäftigten<br />

ausgegeben werden. Der Arbeitgeber ist auch für die Reinigung und<br />

Wartung verantwortlich.<br />

Eine Ausnahme kann die Verantwortung für Sicherheitsschuhe und<br />

besondere Arbeitskleidung sein. Hier können die Arbeitgeberorganisation<br />

und die Gewerkschaften (oder der Arbeitgeber und die Beschäftigten,<br />

wenn für diese Tarifverträge gelten) vereinbaren, dass<br />

die Beschäftigten zur Bezahlung beitragen.<br />

Wenn der Arbeitgeber die Schutzausrüstungen bezahlt und deren Eigentümer<br />

ist, kann er verlangen, dass die Schutzausrüstung des Mitarbeiters<br />

am Feierabend am Arbeitsplatz verbleibt.<br />

Verantwortung für die Schutzausrüstung<br />

Der Arbeitgeber ist für Folgendes verantwortlich:<br />

● Er muss sicher stellen, dass die Beschäftigten die Schutzausrüstungen<br />

während der Arbeit verwenden.<br />

● Er muss zur Verwendung der Schutzausrüstung anleiten und sicher<br />

stellen, dass die Beschäftigten die Instruktionen befolgen.<br />

● Er muss den Beschäftigten erklären, welche Konsequenzen es für<br />

ihre Sicherheit und Gesundheit hat, wenn die Instruktionen nicht<br />

befolgt werden.<br />

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