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Strom<br />

4. BAUSTELLENEINRICHTUNG<br />

Baustromtafeln<br />

Baustromtafeln müssen das CE-Kennzeichen tragen und die Bestimmungen<br />

in EN 60439-4 erfüllen. Tafeln, die diesen Standard<br />

nicht erfüllen und keine Kennzeichnung tragen, die darüber informiert,<br />

dürfen nicht verwendet werden.<br />

Baustromtafeln müssen gegen Umfallen gesichert und so angebracht<br />

sein, dass sie leicht erreichbar und leicht zu bedienen sind.<br />

Der Platz vor der Tafel muss geräumt sein.<br />

Steckdosen in Baustromtafeln müssen gegen indirekte Berührung<br />

mit Fehlstromschalter, (HFI-Schalter oder HPFI) geschützt sein.<br />

Steckdosen, die für die Versorgung anderer Tafel bestimmt sind,<br />

dürfen nicht an anderes Material angeschlossen werden. Diese<br />

Steckdosen sind mit einem Warnhinweis gekennzeichnet, z.B.:<br />

Nur zur Versorgung anderer<br />

Tafeln.<br />

Ist nicht HFI-geschützt.<br />

Wenn eine Sicherung durchbrennt, darf es nur einmal möglich sein,<br />

eine neue Sicherung einzusetzen. Brennt diese auch durch, muss<br />

man einen Elektroinstallateur hinzuziehen. Dies gilt auch beim Wiedereinschalten<br />

automatischer Sicherungen.<br />

Es muss möglich sein, die Stromversorgung des Bauplatzes zu unterbrechen.<br />

Daher muss es an allen Bauplatztafeln abschließbare Schalter<br />

geben.<br />

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