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Kräne<br />

3. TECHNIK<br />

Belastungsprobe<br />

Man muss eine Belastungsprobe aller neuen Hebezeuge durchführen,<br />

bevor man sie in Gebrauch nimmt. Führen Sie auch bei Folgendem eine<br />

Belastungsprobe durch:<br />

● Wesentlicher Umbau oder Reparatur.<br />

● Jede Generalinspektion und 10-Jahres-Inspektion.<br />

● Austausch von Tragemitteln.<br />

● Neuaufstellung, bei der man auch eine Anmeldung bei der Gewerbeaufsicht<br />

vornehmen muss.<br />

KRÄNE<br />

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Kräne nur dann bedienen, wenn<br />

dies im Zusammenhang mit einer qualifizierenden Ausbildung (z.B. als<br />

Lehrling) geschieht und sie eine angemessene Schulung erhalten haben.<br />

Wind<br />

Die maximale Windstärke, bei der ein Kran arbeiten darf, muss in der<br />

Gebrauchsanweisung des Krans beschrieben sein.<br />

Selbst ein leichter Wind kann die Last zum Schwingen bringen, so dass<br />

das Heben nicht mehr zu vertreten ist.<br />

Der Kranführer muss in der konkreten Situation beurteilen, ob er das<br />

Heben verantworten kann, so dass es weder das Gerät noch den Anhaker<br />

in Gefahr bringt.<br />

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