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1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UND SICHERHEITSARBEIT<br />

Pflichten und Verantwortung für<br />

den Arbeitsschutz<br />

● dass beim Bauprojekt genügend Zeit für die Ausführung der verschiedenen<br />

Arbeiten oder Arbeitsphasen eingeräumt wird,<br />

● dass die Planung bezüglich der richtigen Reihenfolge der verschiedenen<br />

Arbeitsaufgaben im Hinblick auf die gewählten architektonischen,<br />

technischen und organisatorischen Lösungen zweckmäßig ist,<br />

● dass sich die geeigneten technischen Hilfsmittel und zweckmäßigen<br />

Arbeitspositionen für die unterschiedlichen Arbeitsabläufe<br />

anwenden lassen, und<br />

● dass notwendige Beschreibungen der Fahr- und Gehwege auf dem<br />

Gelände vorliegen, ungeachtet der Witterung, z.B. Informationen<br />

zur Entwässerung und Schneeräumung.<br />

Ein Beispiel für technische Entscheidungen wäre beispielsweise der<br />

Beschluss, dass die Dachkonstruktion vor der Montage der Wandverkleidung<br />

fertig sein soll. Dies erfordert eine besondere Planung<br />

und Vereinbarungen darüber, welche Hilfsmittel und Zugangswege<br />

zu einem gegebenen Zeitpunkt auf der Baustelle vorzufinden sein<br />

müssen.<br />

Ein Beispiel für organisatorische Entscheidungen kann in der Wahl<br />

der Art der Bauleistung (schlüsselfertige Bauleistung, Haupt- oder<br />

Fachbauleistung) durch den Bauherrn bestehen. Der Bauherr kann<br />

sich z.B. dazu entschließen, alle Aufgaben bezüglich der Koordination<br />

in den Gemeinschaftsbereichen selbst auszuführen. Der Bauherr<br />

kann diese Aufgaben ebenfalls dem Bauherrenberater oder dem<br />

Planer überlassen.<br />

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