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4. BAUSTELLENEINRICHTUNG Zugangswege<br />

● Wo die Beschäftigten gesundheitsgefährdenden Stoffen und Materialien<br />

ausgesetzt werden können.<br />

Es muss normalerweise Fluchtwege in mindestens zwei Richtungen<br />

geben. Wenn es nicht möglich ist, diese einzurichten, muss es eine visuelle<br />

Überwachung, Kontakt zu einer oder mehreren Personen oder<br />

andere besondere Maßnahmen geben, die den Arbeitsplatz sichern.<br />

Der einzelne Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass der Bedarf an<br />

Flucht- und Evakuierungswegen im Zusammenhang mit der eigenen<br />

Arbeit beurteilt wird, bevor die Beschäftigten die Arbeit auf dem<br />

Platz aufnehmen. Wenn diese Beurteilung Änderungen in der Planung<br />

des Bauherren erforderlich macht, muss dies mit dem Bauherrn geklärt<br />

werden.<br />

Richten Sie die Bauhüttenanlage so ein, dass das Parken und die Lagerung<br />

von Materialien zwischen den Bauhütten nach Möglichkeit<br />

vermieden wird.<br />

Leitungen für Strom, Abwasser und Telefon mussen zweckmäßig<br />

angebracht werden, so dass die einzelnen Bauhütten leicht mit einander<br />

verbunden werden können.<br />

Die Bauhütten müssen eine gute Beleuchtung haben, so dass man sich<br />

sicher orientieren kann. Die Wasser- und Abwasserleitungen müssen<br />

gegen Frost gesichert sein.<br />

Sie sollten auf Folgendes Rücksicht nehmen, wenn Sie die Bauhüttenanlage<br />

errichten:<br />

● Es muss einen Zugangsweg zu einer öffentlichen Straße oder einem<br />

öffentlichen Parkplatz geben.<br />

Bauhütten<br />

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