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3. TECHNIK Aufzüge<br />

Ladestelle aus gesichert sein. Das bedeutet, dass alle Ladestellen<br />

über dem Boden mit einem vollständigen Geländer versehen sein<br />

müssen.<br />

Der Stuhl auf dem Materialaufzug muss mit einem Geländer in 1 Meter<br />

Höhe gesichert sein.<br />

Der Stuhl muss außerdem so eingerichtet sein, dass keine Gefahr<br />

besteht, in Zusammenhang mit der Fahrt eingeklemmt zu werden.<br />

Die Einrichtung muss spätestens am 1. Januar 2012 die Richtlinien in<br />

DS/EN 12158 (Materialaufzüge) einhalten.<br />

Schrägaufzug<br />

Schrägaufzüge müssen gemäß den Anweisungen des Lieferanten<br />

aufgestellt werden. Schrägaufzüge müssen ein Kennzeichen mit<br />

der höchsten zulässigen Belastung tragen.<br />

Im Übrigen gilt:<br />

● Man muss Fahrschienen sowohl am Boden als auch an der Dachkante<br />

sicher befestigen.<br />

● Eventuelle Stützbeine müssen auf einer festen und stabilen Unterlage<br />

stehen und gegen Rutschen gesichert sein.<br />

● Man muss das Gelände um den Aufzug herum gegenüber unbefugtem<br />

Verkehr absperren.<br />

● Von der Bedienungsstelle aus muss es einen Notstopp geben, und es<br />

muss ein Überblick über die Bewegungen der Ladefläche bestehen.<br />

● Man muss sicher stellen, dass die Ladung nicht herabfällt, und die<br />

Ladung darf nicht mehr als 20 % über die Seitenkante der Ladefläche<br />

hinausragen.<br />

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