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4. BAUSTELLENEINRICHTUNG Sanitäre Einrichtungen in<br />

Bauwagen<br />

Werkzeuge, Materialien o.Ä. dürfen nicht in den Räumen aufbewahrt<br />

werden.<br />

Der Essraum muss mindestens 1 m 2 pro Person + 1 m 2 darüber hinaus<br />

umfassen. Es muss ein Kühlschrank und die Möglichkeit, Essen<br />

und Wasser für Kaffee o.Ä. zu erhitzen, vorhanden sein. Der Raum<br />

muss zwei Abzugventile haben.<br />

Die Fenster müssen mindestens 10 % der Bodenfläche ausmachen.<br />

Sie müssen eine Sonnenblende haben, und man muss mindestens ein<br />

Fenster öffnen können.<br />

Essraum<br />

Der Umkleideraum muss mindestens 1 m 2 pro Person umfassen,<br />

ohne dass Wasch- und Duschanlagen mitgezählt werden.<br />

Der Raum muss mit einem Abzugsventil ausgestattet sein.<br />

Die Beschäftigten müssen ihre Straßenkleidung und ihre Arbeitskleidung<br />

getrennt aufbewahren können.<br />

Das kann in 2 Schränken oder in einem Doppelschrank erfolgen. Ein<br />

Einzelschrank muss die Maße 25 cm x 25 cm x 170 cm haben. Ein<br />

geteilter Schrank muss doppelt so breit sein, also 50 cm.<br />

Es müssen Schlösser auf den Schränken vorhanden sein, und sie müssen<br />

ein Regal und einen Abzug an die frische Luft haben. In Verbindung<br />

mit den Schränken muss es eine Bank geben.<br />

Die Arbeitskleidung muss in den Schränken oder auf einer gemeinsamen<br />

Wäschestange trocknen können.<br />

Umkleide<br />

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